Fristen & Gesuch
Bitte beachten Sie die Fristen für das Gesuch um Ausbildungsbeiträge
- Reichen Sie das Gesuch frühestens im Januar für den Frühlingsbeginn und frühestens im Mai für den Herbstbeginn des neuen Ausbildungs- respektive Studienjahres ein. > zu früh eingereichte Gesuche werden zurückgesendet.
- Um sicherzustellen, dass die Einreichefrist eingehalten wird, können Sie das Gesuch auch einreichen, wenn noch einige Unterlagen fehlen.
- Das Gesuch kann bis drei Monate nach Beginn der Ausbildung eingereicht werden. > zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Gesuche werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.
Gesuch einreichen
Unser neues Webportal ist aufgeschaltet. Sie können das Gesuch elektronisch einreichen.
Anleitung für die Registrierung Bei Problemen melden Sie sich unter 041 228 52 52 oder portal-berufsbildung@lu.ch.
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