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BBZ Natur und Ernährung

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Neue Bekämpfungsmöglichkeit gegen Drahtwürmer

Die Firma Omya hat die Bewilligung für das Produkt Beluga erhalten, welches ab sofort im Handel erhältlich ist. Beluga ist ein Insektizid-Granulat, das auf dem Wirkstoff Spinosad aufgebaut ist. Damit kann ab sofort eine Drahtwurmbekämpfung in Mais sowie Kartoffeln erfolgen. Das Granulat wird bei der Pflanzung von Kartoffeln oder bei der Maissaat ausgebracht. Die empfohlene Aufwandmenge liegt bei 12 kg/ha. Im ÖLN muss vor der Anwendung eine Sonderbewilligung beim kant. Pflanzenschutzdienst eingeholt werden. Beluga wird als gebrauchsfertiges Mikrogranulat mit einem geeigneten Granulatstreuer direkt in die Pflanzfurche bzw. Saatrille ausgebracht. Für eine gleichmässige Verteilung des Granulats um die Knolle bzw. den Maissamen - und damit für eine optimale Wirkung - ist der Einsatz eines Diffusors notwendig.


Kriterien für die Erteilung einer Sonderbewilligung zum Einsatz von BELUGA 

  • in Kartoffeln und Mais mit Teilwirkung gegen Drahtwürmer (Agriotes spp.)
  • Dosierung: 12 kg/ha
  • Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr
  • Für den Einsatz von Beluga ist im ÖLN eine Sonderbewilligung notwendig
  • Möglichst gleichmässige Verteilung durch den Einsatz eines Diffusors des Typs: QDC-DXP
  • Einsatz gemäss Technischem Merkblatt der Firma Omya
  • Spe 5: Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln muss das Pflanzenschutzmittel vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Pflanzenschutzmittel auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
  • Spe 6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Granulat beseitigt werden.

 

Kriterien im Kartoffelbau (mindestens 1 Kriterium muss erfüllt sein)

☐ Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*

☐ Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle in einem Vorjahr* festgestellt

☐ bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*

☐ Kartoffeln, die für die Lagerung vorgesehen sind und voraussichtlich erst ab September geerntet werden.

 

Kriterien im Mais-Anbau (mindestens 1 Kriterium muss erfüllt sein)

☐ Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*

☐ Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle festgestellt (in den Vorjahren* oder der Mais muss nachgesät werden)

☐ bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*

* Der Begriff Vorjahre bezieht sich auf eine Fruchtfolgeperiode

Beim Beantragen der Sonderbewilligung (eSoBe) müssen die zutreffenden Bedingungen aufgeführt werden (Begründung für Gesuch/Bemerkung). Für Problem/Schaderreger bitte "Andere" wählen. 


Kontakt

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 590 60 63
079 722 68 95
E-Mail