Kriterien für die Erteilung einer Sonderbewilligung zum Einsatz von BELUGA
- in Kartoffeln und Mais mit Teilwirkung gegen Drahtwürmer (Agriotes spp.)
- Dosierung: 12 kg/ha
- Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr
- Für den Einsatz von Beluga ist im ÖLN eine Sonderbewilligung notwendig
- Möglichst gleichmässige Verteilung durch den Einsatz eines Diffusors des Typs: QDC-DXP
- Einsatz gemäss Technischem Merkblatt der Firma Omya
- Spe 5: Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln muss das Pflanzenschutzmittel vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Pflanzenschutzmittel auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
- Spe 6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Granulat beseitigt werden.
Kriterien im Kartoffelbau (mindestens 1 Kriterium muss erfüllt sein)
☐ Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
☐ Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle in einem Vorjahr* festgestellt
☐ bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
☐ Kartoffeln, die für die Lagerung vorgesehen sind und voraussichtlich erst ab September geerntet werden.
Kriterien im Mais-Anbau (mindestens 1 Kriterium muss erfüllt sein)
☐ Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
☐ Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle festgestellt (in den Vorjahren* oder der Mais muss nachgesät werden)
☐ bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
* Der Begriff Vorjahre bezieht sich auf eine Fruchtfolgeperiode
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Beim Beantragen der Sonderbewilligung (eSoBe) müssen die zutreffenden Bedingungen aufgeführt werden (Begründung für Gesuch/Bemerkung). Für Problem/Schaderreger bitte "Andere" wählen.
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