Sonderbewilligung Grünland

Einzelbetriebliche Sonderbewilligung für Grünland

Sie möchten eine Sonderbewilligung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels beantragen?

So gehen Sie vor:

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Informieren Sie sich über die Regelungen bei Sonderbewilligungen:

In den Weisungen  (Grünland, Seite 3 - zusätzlich MB Herbizideinsatz im Grünland) ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ÖLN-Betrieben geregelt. Alle Fälle, in welchen eine Sonderbewilligung notwendig ist, sind im Dokument mit "SB" gekennzeichnet. Bei Fragen zur Sonderbewilligung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachperson. 

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Falls eine Sonderbewilligung nötig ist:

 

  • Eine Behandlung ist erst erlaubt, wenn die Bewilligung durch die Fachstelle freigegeben wurde. Sie erhalten anschliessend eine E-Mail. Die Bewilligungen werden mehrmals täglich kontrolliert. Falls nötig, werden Sie für eine Feldbesichtigung kontaktiert.

Bei fachlichen Fragen zur Bekämpfung von Schaderregern oder bei Problemen mit dem Ausfüllen des Sonderbewilligungsantrags wenden Sie sich bitte an unser Beratungspersonal.


Kontakt

Nicolas Marti
BBZN Hohenrain
041 228 30 47
E-Mail

Dominik Amrein
BBZN Hohenrain
041 228 30 82
E-Mail

Marco Odermatt
BBZN Schüpfheim
041 485 88 27
E-Mail

Stefan Emmenegger
BBZN Schüpfheim
041 485 88 25
E-Mail