elektronische Sonderbewilligung (eSoBe) für Einzelbetriebe via Agate / Kantonale Datenerhebung
Acker-, Beeren-, Gemüse- , Obst- und Weinbau
Sie möchten eine Sonderbewilligung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels beantragen?
So gehen Sie vor:
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Informieren Sie sich über die Regelungen für Sonderbewilligungen:
Ackerbau
In den Weisungen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ÖLN-Betrieben geregelt. Alle Fälle, in welchen eine Sonderbewilligung notwendig ist, sind im Dokument mit "SB" gekennzeichnet. Bei Fragen zur Sonderbewilligung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachperson.
Gemüsebau
Ab 2023 sind gewisse Wirkstoffe im ÖLN nicht mehr zugelassen, sind aber im Gemüsebau unter klar definierten Bedingungen noch einsetzbar.
Nutzen Sie die entsprechende Hilfestellung SoBe Gemüsebau um zu prüfen, ob der Einsatz eines gewünschten Pflanzenschutzmittels das Beantragen einer Sonderbewilligung verlangt. Die Sonderbewilligung im Gemüsebau wird pro Parzelle/Bewirtschaftungseinheit, Kultur und Schädling für die gesamte Dauer der Kultur (also für alle Sätze der gleichen Kultur auf der gleichen Parzelle) im betreffenden Jahr erteilt.
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Informieren Sie sich über den zu bekämpfenden Schaderreger:
Eine Bekämpfung darf nur durchgeführt werden, wenn die Bekämpfungsschwelle erreicht ist:
Bekämpfungsschwellen 2025 für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)
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Falls die Bekämpfungsschwelle überschritten wurde:
- Erfassen Sie die Sonderbewilligung via Agate oder LAWISfarm. Dies ist jederzeit auch ausserhalb des Erhebungszeitraums möglich.
- Eine Behandlung ist erst erlaubt, wenn die Bewilligung durch die Fachstelle freigegeben wurde. Sie erhalten anschliessend eine E-Mail. Die Bewilligungen werden mehrmals täglich kontrolliert. Falls nötig, werden Sie für eine Feldbesichtigung kontaktiert.
- Vor dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels müssen allenfalls angemeldete Programme wie z. B. "Verzicht PSM" in Agate abgemeldet werden.
Bei fachlichen Fragen zur Bekämpfung von Schaderregern oder bei Problemen mit dem Ausfüllen des Sonderbewilligungsantrags wenden Sie sich bitte an unser Beratungspersonal.
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eSoBe in Agate beantragen
Ansicht in Agate
In Agate unter der Maske “PSM Sonderbewilligung” sind alle bisherigen erfassten Gesuche ersichtlich.
- Mit "+Neu" kann ein neues Gesuch erfasst werden.
Ein neues Gesuchsformular wird geöffnet. Mit “Gesuch einreichen” erfolgt eine Prüfung, ob alle benötigten Felder ausgefüllt wurden. Bei fehlenden Informationen erscheint ein Hinweis. Wurden alle Felder ausgefüllt und das Gesuch gespeichert/eingereicht, erhält das Gesuch den Status “eingereicht” und ist in der Übersicht für den Betrieb ersichtlich. Gesuche mit dem Status “eingereicht” können vom Betrieb weiterhin gelöscht werden. Jedes Gesuch kann als PDF heruntergeladen werden.
eSoBe in LAWISfarm beantragen
In LAWISfarm kann die Gesuchserfassung für eine Sonderbewilligung PSM unter dem Menü mit drei Strichen und dem Symbol “Pflanzenschutz” gestartet werden.
Damit erscheinen oben links die Menüpunkte zur Übersicht über die Gesuche, sowie zur Beantragung eines neuen Gesuches (+).
Analog zur Erfassung via Agate müssen auch in LAWISfarm die entsprechenden Angaben im Gesuch ausgefüllt werden. Sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, kann das Gesuch eingereicht werden.
Kontakt
für SoBe Ackerbau/Spezialkulturen
Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail
Barbara Wälchli
BBZN Hohenrain
041 228 30 18
E-Mail
Shakira Fataar
BBZN Hohenrain
041 228 30 38
079 655 56 31
E-Mail
jeweils von Montag bis Mittwoch erreichbar
Philippe Fuchs
BBZN Hohenrain
041 228 30 26
E-Mail
Adrian Seeholzer
BBZN Hohenrain
041 228 30 81
079 757 30 19
E-Mail
Nicole Theiler
BBZN Hohenrain
041 228 30 51
E-Mail