Sonderbewilligung für Lohnunternehmer

Sonderbewilligungen für mehrere Betriebe

Modul "Lohnunternehmer" in LAWISfarm

Mit dem Modul „Lohnunternehmer“ wird es in LAWISfarm möglich, dass auch Lohnunternehmer bzw. Pflanzenschutzberater Anträge für Sonderbewilligungen von PSM für Landwirte stellen können. Der Lohnunternehmer bzw. Pflanzenschutzberater wird im System als solcher hinterlegt. Die Landwirte müssen dafür dem Lohnunternehmer bzw. Pflanzenschutzberater die entsprechenden Berechtigungen erteilen. Aktuell steht das Modul noch nicht zur Verfügung. Die Einführung ist für den Winter 2025/26 geplant.

Bis dahin stehen Lohnunternehmern und Pflanzenschutz-BeraterInnen folgende Optionen zur Verfügung, um Sonderbewilligungen für Ihre Kunden einzureichen:

  • Die Kunden erfassen die Sonderbewilligung via Agate oder LAWISfarm. Dies ist jederzeit auch ausserhalb des Erhebungszeitraums möglich.

oder 


Sie möchten eine Sonderbewilligung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels beantragen?

So gehen Sie vor:

 1 

 

Informieren Sie sich über die Regelungen bei Sonderbewilligungen:

Ackerbau
In den Weisungen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ÖLN-Betrieben geregelt. Alle Fälle, in welchen eine Sonderbewilligung notwendig ist, sind im Dokument mit "SB" gekennzeichnet. Bei Fragen zur Sonderbewilligung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachperson.


 2 

Informieren Sie sich über den zu bekämpfenden Schaderreger:

  • für den Ackerbau zum Beispiel unter "Aktuelles"

Eine Bekämpfung darf nur durchgeführt werden, wenn die Bekämpfungsschwelle erreicht ist:
Bekämpfungsschwellen 2025 für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

   
 

 3 

 Falls die Bekämpfungsschwelle überschritten wurde:

  • Die Kunden erfassen die Sonderbewilligung via Agate oder LAWISfarm. Dies ist jederzeit auch ausserhalb des Erhebungszeitraums möglich.

oder 

 

  • Eine Behandlung ist erst erlaubt, wenn die Bewilligung durch die Fachstelle freigegeben wurde. Sie oder Ihre Kunden erhalten anschliessend eine E-Mail. Die Bewilligungen werden mehrmals täglich kontrolliert. Falls nötig, werden Sie für eine Feldbesichtigung kontaktiert.
  • Vor dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels müssen allenfalls angemeldete Programme wie z. B. "Verzicht PSM" in Agate abgemeldet werden. Weisen Sie notfalls Ihre Kunden darauf hin. 

Bei fachlichen Fragen zur Bekämpfung von Schaderregern oder bei Problemen mit dem Ausfüllen des Sonderbewilligungsantrags wenden Sie sich bitte an unser Beratungspersonal.


Kontakt

für SoBe Ackerbau/Spezialkulturen

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail

für SoBe Ackerbau

Shakira Fataar
BBZN Hohenrain
041 228 30 38
079 655 56 31
E-Mail

jeweils von Montag bis Mittwoch erreichbar

Barbara Wälchli
BBZN Hohenrain
041 228 30 18
E-Mail