FMZ Luzern

Coronavirus

Aktuelle Informationen/Massnahmen am FMZ

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Massnahmen, die das FMZ betreffen.

Stand 8. April

Letzte Woche, am 30. März 2022, hat der Bundesrat entschieden, per 1. April die besondere Lage aufzuheben.

Somit fallen auch bei uns am FMZ die letzten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weg.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

Isolation

Die Isolationspflicht ist aufgehoben. Das heisst, Sie müssen sich nicht mehr bei der Administration melden, wenn Sie Corona-positiv sind. Bitte tragen Sie Ihre Abwesenheiten wie gewohnt in schulNetz ein, damit Ihre Lehrpersonen darüber informiert sind. Falls Sie sich testen lassen und ein positives Resultat erhalten, gelten bei uns folgende Regeln:

Haben Sie Symptome und Sie fühlen sich nicht genügend fit, dann bleiben Sie zu Hause und erholen sich. Sind Sie positiv, ohne oder nur mit leichten Symptomen, empfehlen wir weiterhin, dass Sie 5 Tage zuhause bleiben. Die Isolation beruht auf freiwilliger Basis. Falls Sie trotzdem zur Schule kommen: Halten Sie bitte wenn möglich den nötigen Abstand und informieren Sie Ihre Lehrperson über ihr positives Resultat. Es empfiehlt sich in diesem Falle eine Maske zu tragen.

Mittagszimmer:

Die eingeteilten Mittagszimmer im Stundenplan bleiben noch bis zu den Osterferien bestehen. Nach den Osterferien ist es – wie vor der Pandemie – nicht mehr erlaubt sich in den Schulzimmern zu verpflegen und die Zimmer sind entsprechend nicht mehr reserviert. Für den Mittag dürfen Sie die beiden Mensen benutzen oder, jetzt wo es wieder wärmer wird, empfiehlt es sich an die frische Luft zu gehen und beim Mittagessen ein paar Sonnenstrahlen einzufangen.

Hygieneregeln:

Das Desinfizieren von Pulten ist nicht mehr obligatorisch. Die Desinfektionsspender am FMZ bleiben bestehen. Weiterhin wichtig ist die Handhygiene.


Stand 3. März

Nach den Fasnachtsferien gelten am FMZ noch folgende Regeln:

  • Die eingeteilten Mittagszimmer im Stundenplan bleiben vorerst bestehen. Bitte benutzen Sie diese für Ihr Mittagessen, wenn Sie sich nicht draussen aufhalten. Bei schönem Wetter und nach Möglichkeit empfehlen wir die Mittagspause ausserhalb des Schulhauses an der frischen Luft zu verbringen. Die Mensa kann nach wie vor nicht fürs Essen genutzt werden. Die Mensa bleibt somit nur als Arbeitsraum offen.
  • Das Corona-Massentesting wird nicht mehr angeboten
  • Die Schutzkonzepte am FMZ sind nicht mehr aktiv und gelten nicht mehr.
  • Die Maskenpflicht ist immer noch aufgehoben. Sie müssen die Masken nicht mehr tragen, dürfen dies aber selbstverständlich tun.
  • Weiter bestehen bleibt der Schutz der besonders gefährdeten Personen und die Pflicht, sich bei einem positiven Coronatest während 5 Tagen zu isolieren.
  • Der Ablauf für Corona-Meldungen an das Info-Mail bleiben bestehen. Zur Erinnerung:

Positives Testergebnis:

Informieren Sie die Administration (info.fmz@edulu.ch). Melden Sie, wie lange Sie in Isolation bleiben müssen und schicken Sie die Isolationsbestätigung nach Erhalt an die Administration und an Ihre Klassenlehrperson zur Entschuldigung der Absenzen.

Hybridunterricht wird nur für jene angeboten, die sich ohne Symptome in Isolation befinden. Sind Sie krank, liegt der Fokus auf der Erholung.

Es scheint, dass wir der Normalität zusteuern – das freut uns sehr. Wir hoffen es ist bald geschafft.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und dass Sie die Massnahmen schon knapp zwei Jahre mitgetragen haben!


Stand 3. Februar

Am Mittwoch hat der Bundesrat neue Lockerungen bekanntgegeben.
Deshalb gilt auch am FMZ per sofort:

Die Quarantäne ist abgeschafft und aktuell bestehende Quarantänen werden per sofort aufgehoben.

  • Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, müssen ab sofort nicht mehr in Quarantäne.
  • Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zur Isolation von Personen, die nachweislich an Corona erkrankt sind.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht und das Einhalten der Distanz- und Hygieneregeln. Die Maske darf nur sitzend zur Verpflegung kurz ausgezogen werden. Die Verpflegung innerhalb des Schulhauses findet nur zu den angegebenen Mittagszeiten und in den entsprechend zugeteilten Zimmern statt. In der unteren Mensa wie auch auf den Verkehrsflächen (z.B. Treppenhaus) ist die Verpflegung nicht zugelassen.

Vielen Dank für die gute Umsetzung der Massnahmen am FMZ. Sehr viele von Ihnen halten sich gut daran. Es geht nun darum den Endspurt – so hoffe ich – noch ebenso gut zu meistern. Das ist deshalb auch sehr wichtig, weil die Quarantäne nun abgeschafft ist.

Massentests:

  • Das Corona-Massentesting wird mindestens bis zu den Fasnachtsferien weitergeführt. In den Fasnachtsferien findet kein Testing statt.
  • Zur Erinnerung:
    • Genesene: Teilnahme am repetitiven Testen erst nach 6 Wochen nach der Infektion möglich
    • Geimpfte: Die Teilnahme an der repetitiven Testung von geimpften Personen wird vorläufig empfohlen. Dies gilt auch für Personen mit einer Auffrischimpfung. Nach der Auffrischimpfung darf jedoch erst nach zwei Wochen wieder teilgenommen werden

 


Stand 13. Januar

Der Bund hat bereits wieder neue Massnahmen kommuniziert und ich weise Sie deshalb auf einige Regelungen, die per sofort auch am FMZ gelten, hin:

Quarantäne-/Isolationsregelung:

Die Dauer der Isolation wurde von zehn auf fünf Tage verkürzt. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Die Kontaktquarantäne wurde ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wurde die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind, müssen nicht in Quarantäne, auch wenn sie als enger Kontakt gelten.

Bitte klären Sie neu mit dem Contact-Tracing des Kantons (für Luzern: 041 228 70 19), wer bei Ihnen als enge Kontaktperson gilt und informieren Sie diese Personen schnellstmöglich selbst. Sie müssen keine Liste mit engen Kontakten aus der Schule mehr erstellen.

Massentests:

Im Moment kann es leider bis zu drei Tagen dauern, bis das PCR-Resultat bekannt ist. Das Problem wurde vom Kanton erkannt und es werden bereits erste Lösungsansätze umgesetzt, sodass die Resultate wieder zeitnah zur Verfügung stehen.

Neu gilt:

  • Genesene: Teilnahme am repetitiven Testen erst nach 6 Wochen nach der Infektion möglich
  • Geimpfte: Die Teilnahme an der repetitiven Testung von geimpften Personen wird vorläufig empfohlen. Dies gilt auch für Personen mit einer Auffrischimpfung. Nach der Auffrischimpfung darf jedoch erst nach zwei Wochen wieder teilgenommen werden

Hybridunterricht:

Befinden Sie sich in Quarantäne oder Isolation (ohne Symptome), so wird nach Möglichkeit Hybridunterricht angeboten. Sind Sie krank, so liegt der Fokus auf der Erholung. In diesem Falle wird kein Hybridunterricht angeboten.

Falls Sie am Hybridunterricht teilnehmen können, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich bei Ihren Fachlehrpersonen, damit diese genügend Zeit haben, den Unterricht anzupassen, das hybride Setting vorzubereiten und Sie zuzuschalten.


Stand 3. Januar

Es gibt keine Veränderungen gegenüber der letzten Schulwoche im 2021; der Unterricht wird am 3. Januar sodann wieder aufgenommen und wir werden mit demselben Setting starten:

  • Unterricht nach Stundenplan vor Ort
  • Maskenpflicht und Einhalten der Distanz- und Hygieneregeln sind nach den Feierlichkeiten wichtiger denn je!
  • Die Maske darf nur sitzend zur Verpflegung kurz ausgezogen werden. Die Verpflegung innerhalb des Schulhauses findet nur zu den angegebenen Mittagszeiten und in den entsprechend zugeteilten Zimmern statt.
  • Die Schulzimmer sollen regelmässig gelüftet und Oberflächen regelmässig desinfiziert werden.
  • Wenn Sie Symptome haben, bleiben Sie zu Hause und lassen Sie sich testen, auch wenn Sie geimpft oder genesen sind.

Unser Ziel ist es, die Zahl der Infektionen an der Schule weiterhin tief zu halten und so den Präsenzunterricht nicht zu gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Schutzmassnahmen weiterhin konsequent einhalten, auch im öffentlichen Verkehr oder anderen Situation, in welchen sich die Menschen treffen.

Repetitives Testen:

Das Testing geht nach den Ferien wie gewohnt weiter. Der Testtag bleibt Mittwoch. Bitte beachten Sie die folgende Regelung zum Testen, damit ein Pool nicht fälschlicherweise als positiv ausgewiesen wird:

  • Nach einer vollständigen Grundimmunisierung dürfen Sie sofort nach der letzten Impfung testen
  • Nach einer Auffrischimpfung (Booster) dürfen Sie erst nach 2 Wochen wieder testen
  • Genese Personen dürfen 6 Monate nach der Genesung nicht teilnehmen

Stand 8. November

Das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern nahm bezüglich Schutzkonzepte an den Schulen eine Standortbestimmung vor.

Die Maskenpflicht bleibt weiterhin unverändert bestehen und die Reihentests werden wie bisher jede Woche durchgeführt.

Eine Änderung gibt es im Sportunterricht: Kontaktsportarten dürfen mit Maske (auch draussen) wieder ausgeübt werden.

Die Schutzkonzepte werden entsprechend angepasst und gelten ab Montag, 8. November.


Stand 18. Oktober

Die bisher geltenden Corona-Massnahmen haben sich bewährt und bleiben weiterhin bestehen.
Es gibt am FMZ keine Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Auch das Corona-Massentesting wird weiterhin durchgeführt.

Neu bieten wir die Möglichkeit an, kostenlos ein Testzertifikat zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass an unserem Corona-Massentesting teilgenommen wird und die gepoolte Speichelprobe negativ ist. Das Testzertifikat ist dann 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme gültig.

Stand 13. September

Der Bundesrat hat bekanntlich per vergangenem Montag die Zertifikatspflicht eingeführt. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) hat das Rahmenschutzkonzept für die Berufsfachschulen und das FMZ entsprechend angepasst.

Was bedeutet dies nun für Sie am FMZ:

Das Setting bleibt im Grundsatz unverändert; es gibt am FMZ keine Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Einzig für Besuche von Veranstaltungen oder öffentliche Einrichtungen wie bspw. Museen ist es am jeweiligen Betreiber, über die Zertifikatspflicht der Lehrperson und der Lernenden zu bestimmen. Ist die Einrichtung öffentlich zugänglich, ist davon auszugehen, dass die Lehrpersonen und die Lernenden ein Zertifikat benötigen. Wer nicht über ein Zertifikat verfügt, kann an einer solchen Veranstaltung nicht teilnehmen. Diese Lernenden werden in dieser Zeit einer alternativen Beschäftigung nachgehen.

Wichtige Hinweise:

  • Bei Zertifikatspflicht übernimmt der Staat die Kosten für das Testen ab Oktober nicht mehr. Die Kosten gehen damit zulasten der Teilnehmenden. Die Massentests, die wir wöchentlich freiwillig durchführen, reichen für ein Zertifikat nicht aus.
  • Die Geschäftsleitung DBW unterstützt die Impfkampagne des Bundes und der Gesundheitsdirektionen. Sie ist überzeugt, dass uns die Impfung und die weiteren Schutzmassnahmen helfen, wieder mehr Freiraum für die Bildung zu erhalten und Lernende, Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende an den Schulen ausreichend zu schützen. Im Kanton Luzern besteht zudem an neun dezentralen Orten die Möglichkeit, sich spontan und ohne Anmeldung impfen zu lassen. Mehr Informationen dazu: Impfstandorte Walk-in-Angebote.

Stand 6. September

Da sich die aktuelle Corona-Situation wieder zuspitzt, hat das Bildungs- und Kulturdepartement die bisherigen Rahmenschutzkonzepte an den Schulen angepasst (Medienmitteilung vom 3. September) Folglich müssen auch wir unsere Schutzkonzepte am FMZ anpassen.

Schutzkonzepte und Massnahmen helfen nur indirekt, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Das Einzige, was direkt hilft: Sich selbst und andere schützen und Abstand halten und die Maskenpflicht einhalten! Dazu müssen wir alle beitragen. Ich appelliere an Ihre Eigenverantwortung.

Neu gelten folgende Änderungen:

Die Maskenpflicht gilt in allen Innenbereichen, überall und immer. Das heisst, auch während dem Unterricht, am Sitzplatz gilt Maskenpflicht.

Verbringen Sie bitte die Mittagspause nach Möglichkeit ausserhalb des Schulhauses an der frischen Luft. Alternativ oder bei schlechtem Wetter nutzen Sie die Ihnen zugewiesenen Räume für die Verpflegung.

Für die Verpflegung gilt: Masken dürfen nur sitzend während des Essens ausgezogen werden und halten Sie dabei den grösst möglichen Abstand. Essen während dem Unterricht ist nicht erlaubt.

Die obere Mensa ist nur für die im Stundenplan zugeteilten Klassen in der Mittagspause zugänglich (ab 11.30h). Die untere Mensa darf ausschliesslich zum Wärmen der Speisen und als stiller Arbeitsraum genutzt werden. Die Verpflegung ist untersagt. Es gilt auch hier Maskenpflicht.

Ausserhalb der Schulgebäude kann auf die Maske folglich nur verzichtet werden, wenn der Abstand von mind. 1.5m gewährleistet ist.

Sport:

  • Sport Indoor mit Maske, ebenso in Gängen und Umkleide
  • Sport Outdoor ohne Maske
  • Kontaktsportarten sind Indoor und Outdoor nicht erlaubt.

Theater, Chor und Singen:

  • Immer mit Maske

Lager/Bildungsreisen:

  • Weitere Infos zu den Lager und Ausland-Bildungsreisen erhalten Sie nächste Woche

Hygieneregeln:

Es ist wichtig, dass die Oberflächen wie Pulte und Tastaturen regelmässig nach jeder Lektion desinfiziert werden und zwar gründlich. Das jeweilige Wandtafel-Putzteam übernimmt diese Aufgabe.

 


Stand 23. August

Die Situation rund um das Coronavirus wird uns auch in diesem Schuljahr weiter beschäftigen.

Wir bitten Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln und die Regelungen am FMZ einzuhalten, damit die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann.

Am FMZ gelten folgende Massnahmen:

  • In geschlossenen Räumen und Begegnungszonen im Schulhaus gilt eine generelle Maskentragepflicht, sitzend im Schulzimmer kann die Maske aber abgelegt werden.
  • Wenn Sie sich mit dem Virus infiziert haben, melden Sie dies umgehend Ihrem Prorektor/ Ihrer Prorektorin.
  • Sportunterricht ist drinnen und draussen ohne Maske möglich und Kontaktsportarten sind erlaubt.
  • Für die Mittagspause steht Ihnen ein zugeteiltes Klassenzimmer zur Verfügung. Die angepassten Stundenpläne sind auf dem Blackboard oder auf unserer Homepage spätestens am Montag, 23. August einzusehen.

Die Schutzkonzepte werden entsprechend angepasst und sind spätestens am Montag, 23. August auf dem Blackboard oder auch auf unserer Homepage einzusehen.

Das Corona-Massentesten wird am FMZ wöchentlich durchgeführt. 

Stand 28. Juni

Für die letzten Wochen vor den Sommerferien werden am FMZ weitere Lockerungen umgesetzt.

Ab Montag, 28. Juni gilt am FMZ Folgendes:

  • Die Maskenpflicht gilt noch unverändert in allen Innenräumen, sitzend im Schulzimmer kann die Maske aber abgelegt werden. Lehrpersonen unterrichten im Schulzimmer neu ohne Maske (mit mind. 1.5m Abstand)
  • Sportunterricht ist drinnen und draussen ohne Maske möglich und Kontaktsportarten sind wieder erlaubt
  • Singen, Proben und Musizieren sind ohne Maske erlaubt.

Die Schutzkonzepte sind angepasst.

Am Mittwoch 30. Juni wird zum letzten Mal vor den Sommerferien das Corona-Massentesting durchgeführt.

Im Verlaufe der letzten Sommerferienwochen werden die Lernenden über die Schutzkonzepte, welche zu Schulbeginn des nächsten Schuljahres gelten werden, und über das Massentesting nach den Ferien per Mail informiert.


Stand 31. Mai 2021

Das Bundesamt für Gesundheit passte am Freitag, 28. Mai 2021 die Farbe der Kampagne zur Bekämpfung des Coronavirus von rot auf orange an.

Unsere Schutzkonzepte am FMZ wurden angepasst.


Stand 1. März 2021:

Für die Woche ab 1. März werden am FMZ Lockerungen im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie umgesetzt. Die entsprechende Medienmitteilung des Bildungs- und Kulturdepartements finden Sie hier: Medienmitteilung .

Folgende Lockerungen gelten am FMZ:

Musikunterricht:

Ab Montag, 1. März 2021 darf im Musikunterricht wieder gesungen werden (mit Maske).

Sportunterricht:

Ab Montag, 8. März 2021 gilt der Stundenplan mit den Sportlektionen und den zugeteilten Zimmern fürs Mittagessen (Student’s Blackboard wurde entsprechend aktualisiert). Entsprechend findet der Sportunterricht wieder nach Stundenplan vor Ort statt. Sportunterricht Indoor findet mit Maske statt. Beim Sport im Freien und genügend Abstand kann die Lehrperson erlauben, die Maske abzulegen. Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.

Chor und Theater dürfen nach wie vor nicht stattfinden.


Fach- und Wirtschafts- mittelschulzentrum

Hirschengraben 10

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

Telefon 041 228 43 10

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