Aufnahmebedingungen
Das Aufnahmeverfahren setzt sich aus einem schulischen Teil und einer Eignungsabklärung zusammen:
Schulischer Teil:
Erfolgt der Übertritt direkt nach der Sekundarschule oder nach dem Gymnasium im 9. Schuljahr (3. Langzeitgymnasium), ist bei guten schulischen Leistungen eine prüfungsfreie Aufnahme möglich. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler absolvieren die BM-Aufnahmeprüfung.
Eignungsabklärung:
Zur Eignungsabklärung muss für den Zugang an die IMS ein Praktikum oder eine Schnupperlehre als Informatiker/in Fachrichtung Applikationsentwicklung von mindestens zwei Tagen absolviert werden. Alternativ ist der Besuch der ICT-Schnuppertage möglich.
Anmeldung
Wie kann ich mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten?
- Sich mit dem Prüfungsformat vertraut machen. Musterprüfungen lösen.
- Prüfungen der Vorjahre lösen (2017 - 2023). Wichtiger Hinweis: Ab 2024 neues Prüfungsformat. Vergleiche Musterprüfungen.
- Dateien der Hörverständnisse (Englisch und Französisch) per E-Mail bestellen.