Verkürzte Grundbildung
Erwachsene, die die obligatorische Schule abgeschlossen, mindestens 22 Jahre alt sind, einen genehmigten Lehrvertrag und vor Beginn der Ausbildung eine mind. 2-jährige Erfahrung im angestrebten Beruf (in Form einer Anstellung von mind. 60 Stellenprozenten) vorweisen können, haben die Möglichkeit das eidgenössische Fähigkeitszeugnis in 2 Jahren zu erlangen. Das GIBZ in Zug bietet für die gesamte Zentralschweiz die verkürzte Grundbildung im Beruf Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ an.
Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV
Erwachsene, die bis zum Zeitpunkt des angestrebten Qualifikationsverfahrens über eine 5-jährige Berufserfahrung und gute Deutschkenntnisse verfügen (davon mindestens 3 bzw. 4 Jahre in Pflege und Betreuung, in einem Pensum von mindestens 50%), können das Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV absolvieren. Mehr Informationen zum Artikel 32
Validierungsverfahren
Das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum in Zug (GIBZ) bietet für die gesamte Zentralschweiz das Validierungsverfahren und die ergänzende Bildung im Beruf Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ an. Mehr Informationen dazu finden Sie Hier