Aufnahmebedingungen
Erfolgt der Übertritt direkt nach der Sekundarschule oder nach dem Gymnasium im 9. Schuljahr (3. Langzeitgymnasium), ist bei guten schulischen Leistungen eine prüfungsfreie Aufnahme möglich. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler qualifizieren sich aufgrund einer Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfungen der letzten Jahre können hier heruntergeladen werden. Die Dateien der Hörverständnisse können direkt per E-Mail bestellt werden.
Anmeldung