- Für die Erstausbildung auf der Sekundarstufe II werden Stipendien gewährt.
- Für die Erstausbildung auf der Tertiärstufe werden Stipendien und Darlehen gewährt.
- Für jede weitere Ausbildung auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sowie für Weiterbildungen werden Darlehen gewährt.
- Für Ausbildungen nach dem fünfzigsten Altersjahr werden Darlehen gewährt.
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