Anmeldung
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten melden sich in einem ersten Schritt zum Aufnahmeverfahren an. Absolvieren sie dieses erfolgreich, erfolgt die definitive Anmeldung für die Berufsmatura in einem zweiten Schritt.
Hier finden Sie die Anmeldeformulare zum Aufnahmeverfahren.
Aufnahmebedingungen in der Berufsmatura während der Lehre (lehrbegleitend und schulisch organisierte Bildungsgänge)
Der Berufsmaturitätsunterricht ergänzt den Berufskundeunterricht mit einem Ganztag pro Woche. Der Schulbesuch beträgt bei der lehrbegleitenden Berufsmatura somit je nach Lehrberuf zwischen 1,5 und 2 Schultagen pro Woche. Der Lehrbetrieb muss mit dem Besuch der Berufsmatura einverstanden sein.
Prüfungsfreie Aufnahme
Erfolgt der Übertritt in die Berufsmaturität direkt nach der Sekundarschule oder nach dem Gymnasium im 9. Schuljahr (3. Langzeitgymnasium), ist bei guten schulischen Leistungen eine prüfungsfreie Aufnahme möglich.
Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarstufe I des Kantons Luzern:
Typengetrennte Sekundarschule
- In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 am Ende des 1. Semesters in der 3. Sekundarschule, Niveau A
- Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B
Kooperative und integrierte Sekundarschule
- Mindestens drei Fächer im Niveau A (aus den vier Fächern Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik), davon keine Note unter 4.5
- Höchstens ein Fach (aus Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik) im Niveau B, Note mindestens 5.0
- Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B
Gymnasium im 9. Schuljahr (3. Langzeitgymnasium)
- In den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 im Semester, das direkt vor dem Aufnahmeverfahren besucht wurde.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung ab. Jugendliche, die aus einer Privatschule in die Berufsmaturität eintreten möchten, absolvieren die Aufnahmeprüfung.
Aufnahmebedingungen in der Berufsmatura nach der Lehre (berufsbegleitend und Vollzeit)
Voraussetzung für den Eintritt in die Berufsmatura nach der Lehre (berufsbegleitend oder Vollzeit) ist ein Lehrabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie eine bestandene Aufnahmeprüfung. Das bestandene Aufnahmeverfahren hat ein Jahr Gültigkeit und berechtigt Sie zum Eintritt in die Berufsmatura im selben und darauffolgenden Jahr des bestandenen Aufnahmeverfahrens.
BM Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen - nach der Lehre
Für den Eintritt in die BM Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft oder Typ Dienstleistung nach der Lehre
(berufsbegleitend oder Vollzeit) gelten andere Aufnahmebedingungen. Es besteht die Möglichkeit zur prüfungsfreien Aufnahme. Sie finden alle Informationen dazu auf der Seite der KV-Luzern Berufsfachschule.
Aufnahmeprüfung
Aufnahmeverfahren 2020
Prüfungstermin: Samstag, 7. März 2020
Anmeldefrist: Freitag, 14. Februar 2020
Prüfungsfächer: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik
Erfüllen Lernende die prüfungsfreien Aufnahmebedingungen, ist eine Anmeldung nach Mitte Februar möglich. Die Anmeldung ist umgehend (nach Unterzeichnung des Lehrvertrags) bei der entsprechenden Berufsmaturitätsschule einzureichen.
Lernende, welche eine Lehrstellenzusage erst nach Mitte März erhalten, haben Zugang zur Nachprüfung am Samstag, 16. Mai 2020.
Vorbereitungskurse
Die Anbieterschulen bieten Vorbereitungskurse für Lernende und gelernte Berufsleute an, die sie gezielt auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten. Für Lernende und gelernte Berufsleute bieten die Berufsbildungszentren in Luzern, Emmen und Sursee Vorbereitungskurse zur Auffrischung der Kenntnisse einzelner Prüfungsfächer an.
Hinweis: Für Personen mit Behinderung besteht an der Aufnahmeprüfung die Möglichkeit, behinderungsbedingte Nachteile mittels formaler Anpassungen auszugleichen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Prüfungserleichterung. Eine Fortsetzung allenfalls bereits gesprochener Massnahmen an anderen Schulen / Schulstufen kann nicht gewährleistet werden. Weitere Auskunft und das Gesuchsformular erhalten Sie unter berufsmatura@lu.ch.
Weitere Informationen
Ausserkantonale Lernende
Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten müssen das Aufnahmeverfahren im Wohnkanton absolvieren. Ist eine prüfungsfreie Aufnahme möglich, muss eine Bestätigung vom Amt für Berufsbildung des Wohnkantons eingeholt werden. Der positive Prüfungsentscheid oder die Aufnahmebestätigung zur prüfungsfreien Aufnahme ist der Anmeldung beizulegen.