Gemäss der «Covid-19-Verordnung besondere Lage», Art. 4 Abs. 1, sind Betreiber von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Die geforderten Inhalte sind im Anhang der Verordnung geregelt und wurden vom BAG konkretisiert.
In allen privaten und öffentlichen Bildungsinstitutionen gilt eine Maskenpflicht, sowohl in den öffentlich zugänglichen Bereichen (Eingang, Gang, Mensa, usw), wie auch in den Unterrichtsräumen. Ausgenommen sind Situationen, in denen das Tragen einer
Maske den Unterricht wesentlich erschwert.
Sollte die Ausnahmebestimmung zum Fernunterricht zum Tragen kommen
(Art. 6d der Covid-19-Verordnung), so kommt in jedem Fall das Schutzkonzept der Bildungsinstitution zum Tragen.
Laufende Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.
Fernunterricht
Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Schulen im Hochschulbereich, in der Höhere Berufsbildung, der Weiterbildung oder sowie weitere Bildungseinrichtungen (Ausbildung im Freizeitbereich) auf Fernunterricht umstellen müssen. Ausgenommen sind die obligatorische Schule und die Schulen der
Sekundarstufe II.
Ausnahmebestimmungen
Präsenzunterricht ist möglich bei Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines strukturierten Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist: Für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs und für die Gewährleistung der Ausbildungsqualität ist teilweise eine sinnvolle Kombination von Fern- und Präsenzunterricht (mit den nötigen Schutzvorkehrungen) nötig. Die Präsenz in Kleingruppen oder -seminarien sowie in Laboratorien bleibt möglich. Merkblatt Präsenzunterricht
Prüfungen
Prüfungen bei den Höheren Fachschulen, Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen gelten als öffentliche Veranstaltungen gemäss Artikel 6 der Covid-19-Verordnung besondere Lage und können somit in Präsenz durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen gelten nach Artikel 4 der Covid-Verordnung (Schutzkonzept, nicht mehr als 50 Personen). Information SBFI