FMS und Vollzeitschulen mit BM

Fachklasse Grafik, Fachmittelschule, Gesundheitsmittelschule, Informatikmittelschule, Wirtschaftsmittelschule

Voraussetzungen

Wer nach der Sekundarschule die Fachklasse Grafik, Fachmittelschule, Gesundheitsmittelschule, Informatikmittelschule oder die Wirtschaftsmittelschule absolvieren möchte, muss das Aufnahmeverfahren bestehen. Im Folgenden wird das allgemeine, schulische Aufnahmeverfahren beschrieben.

Der Eintritt in die

  • Fachklasse Grafik erfordert zusätzlich das Bestehen eines gestalterischen Aufnahmeverfahren. Aufnahmeinformationen
  • Informatikmittelschule Luzern setzt eine praktische Eignungsabklärung voraus. Aufnahmeinformationen

Aufnahmeverfahren

Damit Sie aufgenommen werden, müssen Sie das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestehen. In der Regel absolvieren Sie dies im Wohnsitzkanton. Falls Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern liegt, so gelten die Zulassungsbedingungen Ihres Wohnortkantons. Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern bestehen folgende Möglichkeiten:

Prüfungsfreie Zulassung und provisorische Aufnahme
Neu ist das 2. Semesterzeugnis der 2. Sekundarschule für die prüfungsfreie Aufnahme massgebend. Wer in den Niveaufächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie im Fach Natur & Technik im zweiten Semester der 2. Sekundarklasse die Notenwerte erfüllt, wird prüfungsfrei provisorisch aufgenommen. In jedem Fall können provisorisch aufgenommene Jugendliche im Anschluss an die Sekundarschule an der Wunschschule ihre Ausbildung aufnehmen. 

Das Januarzeugnis der 3. Sekundarklasse entscheidet anschliessend darüber, ob Jugendliche provisorisch oder definitiv aufgenommen werden. Dabei zählen wiederum dieselben Notenwerte wie bereits im zweiten Semester der 2. Sekundarschule. Für provisorisch aufgenommene Jugendliche ist das erste Semester an der neuen Schule allerdings ein Probesemester. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, muss die Schule verlassen.

Damit eine definitive Aufnahme möglich ist, müssen die Fächer Französisch und Englisch in der 3. Sekundarklasse besucht werden.

Absolvieren der Aufnahmeprüfung
Wer die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung am 19. Oktober 2024 ab. Jugendliche, die aus einer Privatschule eintreten möchten, absolvieren die Aufnahmeprüfung. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung

Interessierte mit Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern

Falls Sie nicht im Kanton Luzern wohnhaft sind, absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren in der Regel in Ihrem Wohnsitzkanton. Weil diese oft erst im Frühling stattfinden, empfehlen wir dringend, dass bereits per 15. September eine provisorische Voranmeldung an die Schule erfolgt. Somit kann die Schule Ihnen einen Platz reservieren. Haben Sie das Aufnahmeverfahren dann erfolgreich durchlaufen, melden Sie sich mit dem positiven Aufnahmeentscheid des Wohnsitzkantons und einer Kostengutsprache definitiv an.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

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