Informationen zum Coronavirus

1. April 2022
Aufhebung der ausserordentlichen Lage

Die Schutzmassnahmen wurden durch den Bundesrat vollständig aufgehoben. Personen mit einem positiven COVID-Test müssen nicht mehr in Isolation. 
Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller Mitarbeitenden und Lernenden: Bleiben Sie bei Symptomen weiterhin zu Hause und behalten Sie ein gesundes Mass an Vorsicht. Die Maske darf für die persönliche Sicherheit weiterhin getragen werden. 

16. Februar 2022
weitgehende Aufhebung der Covid-Massnahmen

Die grossflächigen Aufhebungen der Massnahmen haben auch Auswirkungen auf den Unterricht am BBZW:

- Die Maskenpflicht wird im ganzen Gebäude inkl. den Schulzimmern und der Mensa aufgehoben. Dies gilt auch für den Sportunterricht.
- Für die persönliche Sicherheit kann im Gebäude weiterhin eine Maske getragen werden.
- Anlässe und Exkursionen können normal durchgeführt werden.
- Die Hygienemassnahmen und eine gesundes Mass Vorsicht gelten weiterhin.

Personen mit einem positiven COVID-Test müssen weiterhin 5 Tage in Isolation.

2. Februar 2022
Wegfall Quarantäne

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Quarantäne ab Donnerstag, 3. Februar 2022 vollständig wegfallt. Personen mit Kontakt zu positiv getesteten Personen müssen ab sofort in keinem Fall mehr in Quarantäne. Die Isolationsregelungen gelten weiterhin wie bereits am 12. Januar 2022 kommuniziert. 

Die bekannten Schutzmassnahmen am BBZW sind weiterhin einzuhalten. 

12. Januar 2022
Angepasste Isolations- und Quarantänedauer

Der Bundesrat hat beschlossen, ab Donnerstag, 13. Januar 2022, die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind.

Die bisherigen Schutzmassnahmen am BBZW gelten weiterhin.

8. November 2021
Lockerungen im Sportunterricht

Für den Sportunterricht gelten ab dem 8. November 2021 folgende Massnahmen am BBZW:

- Im Sportunterricht muss im Innenraum wie in der Garderobe die Maske getragen werden.
- Kontaktsportarten sind zur Erreichung der Bildungsziele wieder erlaubt, dabei gilt im Innen- wie auch Aussenbericht die Maskenpflicht. 

Folgende Massnahmen gelten weiterhin am BBZW:

- Generelle Maskenpflicht im ganzen Schulhaus.
- Die Mensa verzichtet auf die Zertifikatspflicht. Die Abstände sind einzuhalten.
- Die Hygienemassnahmen und eine gesundes Mass Vorsicht gelten weiterhin.

Personen mit einem Corona Zertifikat (geimpft, getestet oder genesen) müssen bei einem positiven Fall nicht in Quarantäne.

6. September 2021
Verschärfung Covid-Massnahmen

Folgende Massnahmen gelten per 6. September 2021 am BBZW:

- Generelle Maskenpflicht im ganzen Schulhaus.
- Im Sportunterricht muss im Innenraum wie in der Garderobe die Maske getragen werden.
- Die Mensa verzichtet auf die Zertifikatspflicht. Die Abstände sind einzuhalten.
- Die Hygienemassnahmen und eine gesundes Mass Vorsicht gelten weiterhin.

Personen mit einem Corona Zertifikat (geimpft, getestet oder genesen) müssen bei einem positiven Fall nicht in Quarantäne.

16. August 2021
Schulstart 2021/22

Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) beschliesst für den Schulstart ab dem 23. August die bestehenden Schutzmassnahmen vom 25. Juni beizubehalten.

- Im Schulhaus gilt generell die Maskenpflicht.
- Im Schulzimmer kann sitzend die Maske abgezogen werden.
- Im Sportunterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben.
- Die Hygienemassnahmen und eine gesundes Mass Vorsicht gelten weiterhin.

Personen mit einem Corona Zertifikat müssen bei einem positiven Fall nicht in Quarantäne.

25. Juni 2021
Lockerungen Covid-Massnahmen

Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW)  beschliesst auf der Basis der Entscheide vom Kanton Luzern Lockerungen bei den Schutzmassnahmen. Das freut uns.

Ab Samstag, 26. Juni 2021 gelten folgende Vorgaben:

- Im Aussenbereich vom Schulhaus wird die Maskenpflicht aufgehoben.
- Im Schulhaus gilt die Maskenpflicht weiterhin.
- Im Schulzimmer kann sitzend die Maske abgezogen werden.
- Im Sportunterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben.

Weiterhin gelten die Hygienemassnahmen und ein gesundes Mass Vorsicht.

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