Für Betriebe

Wir pflegen eine partnerschaftliche und nutzenorientierte Zusammenarbeit mit unseren Praktikums- und Ausbildungsbetrieben.
Alle für eine Praktikumszusammenarbeit relevanten Informationen sind im Praktikumsvertrag abgebildet (Mustervertrag).
Auf häufige Fragen finden Sie untenstehend entsprechende Antworten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Flüchtlinge einstellen. Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange dauert das Praktikum und wie viele Tage arbeiten die Jugendlichen im Betrieb?

    Die Dauer des Praktikums wird individuell festgelegt und kann bis zu einem Schuljahr dauern. Je nach Angebot arbeiten die Lernenden in der Regel 2-3 Tage im Betrieb.

    Angebot

    Anzahl Schultage pro Woche

    Anzahl Praktikumstage pro Woche

    Fokus Praxis

                           2

                                  3

    Fokus Integration (IBA-A)

                           3

                                  2


  • Welcher Praktikumslohn ist vorgesehen?

    Für die Entlöhnung bestehen ab dem SJ 24/25 folgende Richtwerte:

    Umfang Betriebspraktikum (in Prozent)

    Referenzlohn (CHF)

     Mindestlohn (CHF)  Maximallohn (CHF)
    1 Tag pro Woche (20%) 150.- 120.- 230.-

    2 Tage pro Woche (40%)

    300.-

    240.- 460.-

    3 Tage pro Woche (60%)

    450.-

    360.- 690.-
    4 Tage pro Woche (80%) 600.- 480.- 920.-

  • Welche Kosten fallen zusätzlich an?

    Die Lernenden sind in die Betriebshaftpflichtversicherung einzuschliessen. Weitere Kosten wie bspw. die Anreise oder Verpflegung gehen zu Lasten der Lernenden. Details sind dem Praktikumsvertrag zu entnehmen (Mustervertrag).

  • Wie werde ich bei Schwierigkeiten unterstützt?

    Seitens ZBA steht Ihnen eine fallführende Lehrperson zur Verfügung. Fragen, Anliegen und Probleme können nach Bedarf telefonisch, per E-Mail, per Video-Call oder vor Ort besprochen werden.

  • Gibt es Praktikumsstellen, die für den Prozess am ZBA nicht geeignet sind?
    Praktikumsstellen, die die Jugendarbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten können (bsp. höhere Arbeitszeiten als 9h pro Tag, beide Wochenendtage arbeiten), sind für Lernende am ZBA nicht geeignet. 
  • Wann kann das Praktikum starten?

    Der Unterricht am Zentrum für Brückenangebote richtet sich nach den offiziellen Unterrichtszeiten der Stadt Luzern und beginnt damit jeweils Mitte August. Damit wir eine optimale Betreuung beim Praktikumsstart gewährleisten können, vereinbaren wir oft den 1. September als Starttag. In den beiden Startwochen finden ausserdem diverse Einführungen statt, die auch ausserhalb des regulären Stundenplans durchgeführt werden.

  • Was sind die nächsten Schritte, wenn ich ein Praktikum anbieten will?

    Wenn Sie sich als Praktikumsbetrieb zur Verfügung stellen wollen, brauchen wir folgende Angaben:

    • Angaben Betrieb (inkl. Adresse und Kontaktperson)
    • Beruf
    • Option Lehrstelle?
    • Mögliches Startdatum
    • Zusätzliche Informationen

    Diese Informationen können Sie uns per E-Mail zustellen und wir werden Sie in unsere Datenbank aufnehmen.

  • Was sind die nächsten Schritte, wenn ich eine Praktikantin/einen Praktikanten gefunden habe?

    Vor dem Schuljahr, nehmen Sie mit dem Sekretariat vom ZBA Kontakt auf.
    Wenn das Schuljahr bereits gestartet ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrperson. Sie wird Ihnen den Praktikumsvertrag zur Unterschrift zustellen.