Berufsabschluss für Erwachsene nach Artikel 32 BBV
Erwachsene bringen einen grossen Erfahrungsschatz mit, welchen sie sich im privaten wie auch beruflichen Umfeld angeeignet haben. Diesen Erfahrungen will der Kanton Luzern gerecht werden, indem er Lehrgänge für Erwachsene anbietet, welche spezifisch auf diese ausgerichtet sind und sie in zwei Jahren auf das Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet.
Dieser QV-Vorbereitungslehrgang ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module werden fortlaufend abgeschlossen, so dass als Schlusspunkt die «Individuelle Praktische Arbeit« (IPA) im Betrieb abgelegt wird.
Informationsveranstaltung
Unsere Informationsveranstaltungen für Betriebe und Interessierte finden Sie unter Veranstaltungen Die Präsentation der letzten Informationsveranstaltung finden Sie hier .
Voraussetzungen
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- Zeitpunkt des QV (Stichtag 30. Juni des QV-Jahres) 5 Jahre Berufspraxis gesamt und davon 3 Jahre in der Pflege zu 100%
- Mindestalter von 22 Jahren bei Lehrgangsstart
- Zusage eines Betriebes für die Begleitung bei der IPA
- Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern (DBW)
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Zulassung
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- Das Gesuch für eine Zulassung ist beim jeweiligen Wohnortskanton der Kandidatin/des Kandidaten einzureichen.
- Für den Kanton Luzern sendet die Kandidatin/der Kandidat das Gesuch an die Dienstelle Berufs- und Weiterbildung (DBW). Frau Michaela Spänle von der DBW veranstaltet am 24. Juni 2024 eine Veranstaltung mit Informationen zu Gesuche/Zulassungen für Interessierte.
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Anforderungen
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- Gute bis sehr gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse (mind. B2 empfohlen)
- IT Grundkenntnisse
- Bereitschaft für selbständiges und eigenverantwortliches Lernen (Schule und Betrieb)
- Fähigkeit, die Ausbildung selbständig zu organisieren
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Dauer
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Schultage |
Bei den eFG-23er Klassen finden an den folgenden zwei Daten die üK-Tage ausnahmsweise an einem Schultag statt.
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Arbeitspensum
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- Pensum kann flexibel gestaltet werden, empfohlen ist eine Anstellung von mindestens 40% in der Pflege
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Anstellungsform
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- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsvereinbarung mit Verpflichtung ist möglich
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Betriebliche Bildung
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Die Kandidatin/der Kandidat trägt die Verantwortung für die Ausbildung und sie/er ist Kontaktperson gegenüber DBW, Berufsfachschule und üK-Zentrum.
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Der Betrieb vereinbart den Umfang der Begleitung mit der Kandidatin/dem Kandidaten.
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Berufskundeunterricht
(BKU)
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- Der Ausbildungsgang ist modular aufgebaut. Schultage siehe oben.
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Allgemeinbildender
Unterricht (ABU)
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- Vor oder während der Ausbildung
- Dispensation je nach Vorbildung möglich
- Hier finden Sie weitere Informationen zum ABU-Lehrgang für Erwachsene am BBZN.
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Überbetriebliche Kurse
(üK)
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- Das Angebot für den überbetrieblichen Kurs ist mit den Ausbildungsinhalten der Schule vernetzt.
- Der Besuch der üK wird empfohlen und werden durch XUND in Alpnach angeboten.
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Abschluss
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- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
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Kosten
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- Die Kostenzusammenstellung finden Sie hier
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Flyer für das Angebot FaGe Erwachsene
Weiterführende Informationen über den Berufsabschluss nach Art. 32 finden Sie hier
oder in den Häufig gestellten Fragen
Kontakt
Gesuch und Zulassung:
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Betriebliche Bildung
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
041 228 52 52
info.dbw@lu.ch
www.beruf.lu.ch
Lehrgang:Flyer_FaGe_A5_Original
Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales
Kottenmatte 4
6210 Sursee
041 349 79 79
info.bbzg@sluz.ch
www.bbzg.lu.ch