Jugendliche und junge Erwachsene nach der obligatorischen Schulzeit (ca. 15- bis 28-jährig), die noch keinen Berufs- oder Mittelschulabschluss haben, können sich selber anmelden.
Anmeldung möglich:
- nach Lehrvertragsauflösung (im 1. Lehrjahr)
- nach Abbruch von Mittelschule (z.B Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule)
- Ausserkantonale/r Sek-Schüler/innen, die nach Luzern umziehen
- neu in der Schweiz und noch keine Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit
Vorgehen Anmeldung
Nötige Dokumente für die Anmeldung
AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) |
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Aufenthaltsbewilligung CH |
falls kein/e Schweizer Bürger/in |
Lebenslauf |
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Warum möchte ich in ein Brückenangebot? |
Persönlicher Text |
Alle Sekundar-Zeugnisse |
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Berufsschulzeugnis bei Lehrvertragsauflösung |
falls vorhanden |
Sprachdiplom Deutsch |
falls vorhanden |