Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ nach Art. 32 BBV
Sprachkenntnisse (für Personen, welche nicht Deutsch als Erstsprache sprechen)
Für die Teilnahme an der Nachholbildung muss das Niveau B2 in Deutsch nachgewiesen werden. Ich erbringe folgenden Nachweis:
Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.