Praktikumsbetrieb werden
Sie wollen ebenfalls eine INVOL bei Ihnen im Betrieb möglich machen? Hier können Sie Ihren Betrieb für eine INVOL-Stelle anmelden.
Bei Fragen steht Ihnen Maren Dörig zur Verfügung.
Sie sind noch unschlüssig? Lassen Sie sich mit unserem Erklärvideo überzeugen.
Anforderungen
Der INVOL-Betrieb verfügt über eine Bildungsbewilligung und ist offen für Lernende aus anderen Kulturen. Eine Fachperson des Brückenangebotes unterstützt als Coach sowohl den Betrieb als auch die/den Lernende/n. Die Ausbildung erfolgt im ersten Arbeitsmarkt und vermittelt grundlegende Kompetenzen im gewählten Berufsfeld.
Vertrag / Lohn
Es muss ein INVOL Praktikumsvertrag gemäss Vorlage abgeschlossen werden. Der Verdienst entspricht den im Praktikumsvertrag Brückenangebot festgelegten Empfehlungen.
INVOL Praktikumsvertrag
Der von der zuständigen Person des Praktikumsbetriebs INVOL und dem/der Lernenden unterschriebene Vertrag ist per Mail an das Zentrum für Brückenangebote zu senden:
info.zba(at)sluz.ch
Arbeitsbewilligung / Meldepflicht
Ab dem 1. Januar 2019 gilt für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (F) und anerkannte Flüchtlinge (B) das vereinfachte Meldeverfahren. Das Bewilligungsverfahren entfällt. Die Meldung ist durch den Praktikumsbetrieb in elektronischer Form an die zuständige kantonale Behörde am Arbeitsort zu übermitteln.
Seit dem Sommer 2024 ist diese Meldung für Lernende am ZBA nur noch ab einem Alter von 25 Jahren notwendig. Alle jüngeren Personen können durch das ZBA an die zuständige Stelle gemeldet werden. Die Meldung ist kostenlos.
Im Kanton Luzern wird dem Betrieb eine vorausgefüllte Version durch das Zentrum für Brückenangebote zur Verfügung gestellt. Im Ausnahmefall (kein Internetzugang) kann das Formular auf dem Postweg eingereicht werden. Das Formular ist hier zu finden.
Quellensteuer
INVOL-Praktikantinnen und Praktikanten sind quellensteuerpflichtig. Damit die Steuerbehörde über eine neue Anstellung informiert ist, muss der Stellenantritt von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anmeldung innert acht Tagen mit dem dafür vorgesehenen Formular der zuständigen Steuerbehörde zu melden. Das Formular kann bei der Dienststelle Steuern angefordert oder via Internet heruntergeladen werden.
Ausbildende Branchen
Im Kanton Luzern kann die INVOL in jedem Beruf besucht werden. Der Unterricht basiert auf dem Kompetenzprofil INVOLKOMBI (anwendbar in diversen Berufsfeldern, in welchen noch kein kantonales sowie nationales Kompetenzprofil vorhanden ist). Für einzelne Branchen wurden spezifische Kompetenzprofile erarbeitet - diese sind folgend zu finden.
Wenn mehrere Lernende in der INVOL aus den selben Branchen teilnehmen, werden mit den branchenvertretenden Personen berufsspezifische modulare Fachkurse versucht zu organisieren.
Kompetenzprofile im Kanton Luzern
Berufskleidung
Die Merkblätter der Branchen informieren über die korrekte Berufskleidung: