Praktikumsbetrieb werden
Sie wollen ebenfalls eine INVOL bei Ihnen im Betrieb möglich machen? Hier können Sie Ihren Betrieb für eine INVOL-Stelle anmelden.
Bei Fragen steht Ihnen Maren Dörig zur Verfügung.
Sie sind noch unschlüssig? Lassen Sie sich mit unserem Erklärvideo überzeugen.
Anforderungen
Der INVOL-Betrieb verfügt über eine Bildungsbewilligung und ist offen für Lernende aus anderen Kulturen. Eine Fachperson des Brückenangebotes unterstützt als Coach sowohl den Betrieb als auch die/den Lernende/n. Die Ausbildung erfolgt im ersten Arbeitsmarkt und vermittelt grundlegende Kompetenzen im gewählten Berufsfeld.
Vertrag / Lohn
Der Kanton empfiehlt folgende Referenzlöhne: FAQs für Betriebe
Der von der zuständigen Person des Praktikumsbetriebs INVOL und dem/der Lernenden unterschriebene Vertrag ist per Mail an das Zentrum für Brückenangebote zu senden:
info.zba(at)sluz.ch
Arbeitsbewilligung / Meldepflicht
Für Lernende der INVOL besteht unabhängig vom Aufenthaltsstatus keinerlei Meldepflicht mehr.
Personen mit Status N:
Seit dem Schuljahr 24/25 ist es für Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsstatus N) möglich, ein Angebot mit Praktikumsanteil (Betriebseinsatz) zu absolvieren. Dies gilt auch für Personen mit einem erstinstanzlich negativen Entscheid. Bei Praktikumszusagen sind keine weiteren Abklärungen erforderlich und der Praktikumsvertrag kann unterzeichnet werden.
Personen mit Status S:
Die Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Im Kanton Luzern gilt aber eine Ausnahme für Personen, die eine Praktikumstätigkeit im Rahmen eines Integrationsangebotes des ZBA absolvieren.
Vorläufig Aufgenommene (F) und anerkannte Flüchtlinge (B):
Mit Weisungsanpassung des Staatssekretariates für Migration (SEM) vom 01.06.2024 werden vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, die Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung besuchen, generell von der Meldepflicht ausgenommen. Dies gilt somit auch für Teilnehmende des Brückenangebotes. Die bis anhin erfolgte Meldung der damit zusammenhängenden Arbeitseinsätze erübrigt sich.
Quellensteuer
INVOL-Praktikantinnen und Praktikanten sind quellensteuerpflichtig. Damit die Steuerbehörde über eine neue Anstellung informiert ist, muss der Stellenantritt von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anmeldung innert acht Tagen mit dem dafür vorgesehenen Formular der zuständigen Steuerbehörde zu melden. Das Formular kann bei der Dienststelle Steuern angefordert oder via Internet heruntergeladen werden.
Ausbildende Branchen
Im Kanton Luzern kann die INVOL in jedem Beruf besucht werden. Der Unterricht basiert auf dem Kompetenzprofil INVOLKOMBI (anwendbar in diversen Berufsfeldern, in welchen noch kein kantonales sowie nationales Kompetenzprofil vorhanden ist). Für einzelne Branchen wurden spezifische Kompetenzprofile erarbeitet - diese sind folgend zu finden.
Wenn mehrere Lernende in der INVOL aus den selben Branchen teilnehmen, werden mit den branchenvertretenden Personen berufsspezifische modulare Fachkurse versucht zu organisieren.
Kompetenzprofile im Kanton Luzern