FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Was ist das Ziel einer INVOL?

    Das Ziel der Integrationsvorlehre (INVOL) ist, bei den teilnehmenden anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen die notwendigen grundlegenden Kompetenzen im Hinblick auf eine berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld zu vermitteln. Dabei wird auf den bestehenden Erfahrungen und Kenntnissen der jungen Erwachsenen aufgebaut. Die Betriebe lernen während der INVOL ihre/ihren potenzielle/n Lernende/n (nach INVOL Anschluss in EBA oder EFZ) kennen und die/der junge Erwachsene sammelt wertvolle Arbeitserfahrungen im ersten Arbeitsmarkt. Durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt wird die Abhängigkeit von der Sozialhilfe gesenkt.

  • Wer kann in eine INVOL starten

    Die Voraussetzungen für die Teilnahme werden seitens Kanton überprüft und mit einer Prüfbescheinigung bestätigt. Sie können mit denjenigen Personen eine INVOL planen, die eine entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen können.
    Voraussetzungen sind u. a.:

    -     Ausweis B oder F
    -     Alter: 18 - 35
    -     Vorkenntnisse im angestrebten Berufsfeld
    -     Sprachkenntnisse: mündlich / schriftlich ab Niveau A2
    -     Leistungsbereitschaft zur Schulbildung (Deutsch, Mathematik, ABU und Fachkunde)
    -     Motivation, eine Ausbildung anzutreten

  • Werde ich bei Schwierigkeiten unterstützt?

    Ja. Seitens des Zentrums für Brückenangebote steht Ihnen eine fallführende Lehrperson bei Fragen und Anliegen zur Verfügung. Je nach Anliegen können die Fragen telefonisch, per E-Mail oder vor Ort besprochen werden.

  • Muss ich die / den Lernenden beim Migrationsamt melden? Was kostet dies?

    Gemäss Art. 85a AIG ist die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel vom Arbeitgeber, dem Selbständigen, oder einem damit beauftragten Dritten vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort (bzw. Sitz des Arbeitgebers) zu melden. 

    Die Meldung ist in elektronischer Form an die zuständige kantonale Behörde am Arbeitsort zu übermitteln und ist kostenlos. Im Ausnahmefall (z.B kein Internetzugang) kann das Formular auf dem Postweg eingereicht werden. Das Meldeformular finden Sie hier: 
    www.sem.admin.ch

  • Kann ich Personen mit Ausweis F in eine Integrationsvorlehre aufnehmen und wird eine Ausbildung bewilligt?

    Ja. Personen mit Ausweis F bleiben in der Regel langfristig in der Schweiz. Eine Ausbildung und Integration dieser Personen in den Arbeitsmarkt ist daher zielführend.

  • Welche Kosten muss der Betrieb übernehmen?

    Die Lernenden arbeiten in einem 60% Pensum im Betrieb (3 Tage/Woche). Der Praktikumslohn ist CHF 390.–. Der Lohn ist bei Status F und B quellensteuerpflichtig.

  • Welche Kosten fallen zusätzlich an?

    Die Lernenden sind in die Betriebshaftpflichtversicherung einzuschliessen. Weitere Kosten wie bspw. die Anreise oder Verpflegung gehen zu Lasten der Lernenden. Details sind dem INVOL Vertrag zu entnehmen.

  • Wie lange dauert eine INVOL?

    Eine INVOL dauert in der Regel ca. 1 Jahr (Beginn August bis Ende Juni). In Sonderfällen ist auch ein Start im Winter (Beginn im Januar) möglich.

  • Wo besuchen die Lernenden den Unterricht? Wie ist der ausgestaltet?

    Im Kanton Luzern besuchen die Lernenden den Unterricht am Zentrum für Brückenangebote. An zwei Unterrichtstagen pro Woche werden sie in den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Informatik, Allgemeinbildung und Sport unterrichtet. Je nach Branche besuchen die Lernenden zudem einen branchenspezifischen Modulkurs.

  • Wen müssen die Arbeitgebenden nach der Schnupperlehre über die Zu- oder Absage für die Integrationsvorlehre informieren?

    Die Information muss an die Absolvierenden der Schnupperlehre und die zuweisende Stelle erfolgen. Die zuweisende Stelle informiert das Zentrum für Brückenangebote, damit der Praktikumsvertrag erstellt wird.