Voraussetzungen
Zur INVOL werden anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sowie – ab 2021/22 – Jugendliche und junge Erwachsene aus EU-/ EFTA- und Drittstaaten von 18 - 35 Jahren zugelassen, die idealerweise eine geeignete Vorbildung oder Berufserfahrung aus dem Herkunftsland mitbringen, über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen (mindestens Niveau A2) und motiviert sind.
Beratung und Information
Bei Fragen zur Finanzierung oder zur INVOL allgemein können Sie sich an die Kurzberatung im BIZ wenden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt digital (Link) und kann von den Lernenden selbst oder von einer Fach- oder Begleitperson erfolgen.
Abklärung / Begleitung
Die schulische und praktische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird durch das Zentrum für Brückenangebote ZBA abgeklärt. Sind die nötigen Voraussetzungen vorhanden, erhalten die interessierten Lernenden eine Prüfbescheinigung zur Aufnahme und können sich bei Betrieben für Praktikumsstellen bewerben.
Beispiel einer Prüfbescheinigung
Wird ein passender Praktikumsbetrieb gefunden, erfolgt die definitive Aufnahme in ein INVOL Angebot. Während des INVOL Jahres besuchen die Lernenden an zwei Tagen den Unterricht und absolvieren an drei Tagen ein Praktikum im Betrieb. Während des Ausbildungsjahres werden die Lernenden durch einen Coach des Brückenangebotes begleitet. Der Coach ist gleichzeitig Ansprechperson für die Betriebe.