Schnupperlehre

In einer Schnupperlehre überprüfen Jugendliche, ob ihre Vorstellung vom zukünftigen Lehrberuf stimmt. Und sie finden heraus, ob ihre schulischen und persönlichen Voraussetzungen zu den Anforderungen des Berufes passen.

Schnuppern - wann? wo?

Hier gibt es Antworten zu den häufigsten Fragen rund ums Schnuppern:

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt?

    Jugendliche sollten nicht zu früh und unvorbereitet schnuppern. Am besten schnuppert man ab dem 2. Semester der 2. Sekundarschulklasse. 

    Eine Schnupperlehre braucht Zeit – auch für den Ausbildungsbetrieb bedeutet sie Aufwand. Deshalb ist es wichtig, dass sich Jugendliche sorgfältig auf die Schnupperlehre vorbereiten! Je besser die Vorbereitung ist, um so mehr profitieren alle Beteiligten von der Schnupperlehre. Folgende Schritte können dabei helfen: 

    • Sich auf www.berufsberatung.ch über den Beruf informieren, beispielsweise mit dem Interessen-Check und mit Berufsfilmen
    • Eine Infoveranstaltung zum gewünschten Beruf besuchen: Veranstaltungen zur Berufswahl
    • Mit der Klasse einen Betrieb besuchen und die verschiedenen Berufe erkunden
    • Mit Jugendlichen in Ausbildung, mit Berufsleuten, Eltern, Lehrpersonen oder mit einer Berufsberaterin / einem Berufsberater über seine Berufsideen sprechen
    • Sich überlegen, was man man in der Schnupperlehre unbedingt beobachten, erfahren oder fragen möchte

    Es gibt übrigens zwei Arten von Schnupperlehren:

    • Die «Orientierungs-Schnupperlehre», bei der es darum geht, einen Beruf kennenzulernen.
    • Die «Selektitons-Schnupperlehre» oder auch «Bewerbungs-Schnupperlehre», welche viele Firmen für die Lehrstellenbewerbung verlangen. Diese Form der Schnupperlehre wird von den Betrieben vor allem genutzt, um Lernende für ihre offenen Lehrstellen auszuwählen.
  • Wo gibt es Adressen?

    Im so genannten Lehrfirmenverzeichnis (Lefi) des Kantons Luzern oder unter berufsberatung.ch.

    In diesen Verzeichnissen sind die Adressen aller Firmen zu finden, welche eine Bewilligung haben, um Lernende auszubilden. Diese Firmen und Betriebe können Schülerinnen und Schülern einen guten Einblick in den Lehrberuf und den Alltag in der Berufslehre geben.  

  • Braucht es ein Bewerbungsschreiben?

    Das ist unterschiedlich. Immer mehr Betriebe informieren auf ihrer Internetseite, was es braucht, um bei ihnen eine Schnupperlehre machen zu können. Wenn diese Angaben fehlen, ist es am besten, im Voraus zu telefonieren und nachzufragen. 

    Viele Betriebe wünschen einen Lebenslauf und einen Bewerbungsbrief. ­Hinweise und Vorlagen gibt es zum Beispiel auf berufsberatung.ch.

    Bewerbungsunterlagen lassen sich einfach und schnell erstellen auf www.lehrstell.ch. Die Vorlage zum «Motivationsschreiben» kann für eine Schnupperlehre-Anfrage angepasst werden. Tipp: Die Word-Dokumente am Schluss persönlich gestalten. Zum Beispiel die Schriftart ändern oder Titel farbig machen.

  • Braucht es einen Eignungstest?

    Ob während der Schnupperlehre ein Eignungstest gemacht wird oder nicht, ist von Beruf zu Beruf und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Teilweise werden Eignungstest bereits vor der Schnupperlehre verlangt. Am besten: Beim Abmachen der Schnupperlehre nachfragen, ob und wann ein Eignungstest absolviert werden muss.

    Weitere Informationen zum Thema gibt das Merkblatt: Informationen zu Eignungstests in der Region Luzern

    Das Testresultat kann auf alle Fälle zusätzliche Hinweise geben, ob der Beruf zu einem passt.

  • Gibt es ein Schnuppertagebuch für Jugendliche?

    Es lohnt sich, Notizen zu machen. Zum Beispiel zu eindrücklichen Erlebnissen, wichtigen Arbeiten und Informationen oder zu Tätigkeiten, die einem gefallen beziehungsweise weniger gut gefallen. So hat man später wichtige Informationen zur Verfügung, die beim Entscheiden für einen Beruf beziehungsweise einen Lehrbetrieb helfen.

    Hier gibt es eine entsprechende Vorlage: Schnuppertagebuch

    Ausserdem wichtig: Die Schnupperlehre zum Abschluss mit der Betreuungsperson im Lehrbetrieb besprechen und eine Beurteilung verlangen. Gute Rückmeldungen können später bei der Lehrstellensuche den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.

    Und wer weiss, vielleicht besteht ja die Chance, im Schnupperbetrieb eine Lehrstelle zu bekommen. Unbedingt nachfragen!

  • Gibt es einen Beurteilungsbogen für Berufsbildner/innen? (Schnupperlehr-Beurteilung)

    Für Betriebe, die keinen eigenen Beurteilungsbogen haben, gibt es eine Vorlage des Beratungs- und Informationszentrums für Bildung und Beruf  BIZ. 

    Beurteilungsbogen für Lehrbetrieb (beschreibbar)

  • Ab welchem Alter darf man schnuppern?

    Eine Schnupperlehre ist ab 13 Jahren möglich. Weitere Auskünfte zur Frage «Was dürfen Jugendliche ab welchem Alter?» gibt unser Merkblatt Zu jung für die Lehre?

Weitere Tipps und Checklisten für Jugendliche sind in unserem Merkblatt zusammengefasst: Informationen zur Schnupperlehre.

Für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen gibt es ein Merkblatt auf berufsbildung.ch: Merkblatt Schnupperlehre.

Video: Auf zur Lehrstelle - Tipps von Profis

Erfahren Sie in unserem kurzen Video, wie Jugendliche bei der Berufswahl vorgegangen sind: Auf zur Lehrstelle - Tipps von Profis

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