Stipendien sind nur bei Abbruch der Ausbildung anteilsmässig zurückzuerstatten.
Darlehen sind zu verzinsen und zurückzuzahlen. Darlehen werden bis ein Jahr nach Ausbildungsende vom Kanton verzinst. Sie müssen innert 10 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückbezahlt sein.
Private Ausbildungsdarlehen
Der Kanton kann sich finanziell an privaten Ausbildungsdarlehen beteiligen, sofern die Person in Ausbildung volljährig und gesuchsberechtigt ist.