Berufs- und Weiterbildung
Sie haben Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie können ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Kanton Luzern ist zuständig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Stipendien sind nur bei Abbruch der Ausbildung anteilsmässig zurückzuerstatten.
Darlehen sind zu verzinsen und zurückzuzahlen. Darlehen werden bis ein Jahr nach Ausbildungsende vom Kanton verzinst. Sie müssen innert 10 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückbezahlt sein.
Private Ausbildungsdarlehen Der Kanton kann sich finanziell an privaten Ausbildungsdarlehen beteiligen, sofern die Person in Ausbildung volljährig und gesuchsberechtigt ist.
Kantonale Brückenangebote Sekundarstufe II Berufslehre Vollzeitschulen EFZ Gymnasiale Maturität Wirtschaftsmittelschule Fachmittelschule Berufsmatura Passerelle Tertiärstufe Eidgenössische Berufsprüfung Eidgenössische höhere Fachprüfung Höhere Fachschule Fachhochschule Pädagogische Hochschule Universität Weiterbildungen (mit mind. 300 Lernstunden)
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 52 Kontakt E-Mail Portal Berufsbildung-Lehrbetriebs-Services Portal Berufsbildende-Berufsbildner-Services (Benutzername PPX)