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Beruf & Weiterbildung

Gesuch einreichen

  • Das Gesuch ist für jedes Ausbildungsjahr spätestens drei Monate nach dessen Beginn einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Sie können Ihr Gesuch auch vor Beginn des Ausbildungsjahres einreichen. 
    Ausbildungsbeginn im Frühling                   > frühestens ab Januar
    Ausbildungsbeginn im Sommer/Herbst    > frühestens ab Mai

    Zu früh eingereichte Gesuche werden zurückgewiesen.
    Bei einem Erstgesuch wird vorausgesetzt, dass ein Lehrvertrag mit Genehmigung oder eine Aufnahmebestätigung vorliegt.

  • Um sicherzustellen, dass die Einreichefrist eingehalten wird, können Sie Ihr Gesuch auch einreichen, wenn vereinzelte Unterlagen fehlen.

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 6 - 8 Wochen. Die Gesuche werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden per E-Mail eingefordert.

  • Für ein Erstgesuch müssen Sie sich registrieren. Hier finden Sie die Anleitung dazu:
    Anleitung für die Registrierung Bei Problemen melden Sie sich unter 041 228 52 52 oder per E-Mail