- Das Gesuch muss bis spätestens drei Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres eingereicht werden. > zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Sie können Ihr Gesuch auch vor Beginn des Ausbildungsjahres einreichen. Bei einem Erstgesuch wird vorausgesetzt, dass ein Lehrvertrag oder eine Anmeldebestätigung vorliegt.
Ausbildungsbeginn im Frühling > frühestens ab Januar
Ausbildungsbeginn im Herbst > frühestens ab Mai
Zu früh eingereichte Gesuche werden zurückgewiesen.
- Um sicherzustellen, dass die Einreichefrist eingehalten wird, können Sie Ihr Gesuch auch einreichen, wenn vereinzelte Unterlagen fehlen.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 6 - 8 Wochen.
- Die Gesuche werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.
Anleitung für die Registrierung Bei Problemen melden Sie sich unter 041 228 52 52 oder portal-berufsbildung@lu.ch.
Hier können Sie Ihr Gesuch einreichen