Gesuch einreichen

  • Das Gesuch ist für jedes Ausbildungsjahr spätestens drei Monate nach dessen Beginn einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Sie können Ihr Gesuch auch vor Beginn des Ausbildungsjahres einreichen. 
    Ausbildungsbeginn im Frühling                > frühestens ab Januar
    Ausbildungsbeginn im Sommer/Herbst   > frühestens ab Mai

    Zu früh eingereichte Gesuche werden zurückgewiesen.
    Bei einem Erstgesuch wird vorausgesetzt, dass ein Lehrvertrag mit Genehmigung oder eine Aufnahmebestätigung vorliegt.
  • Um sicherzustellen, dass die Einreichefrist eingehalten wird, können Sie Ihr Gesuch auch einreichen, wenn vereinzelte Unterlagen fehlen.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 6 - 8 Wochen. Die Gesuche werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.
  • Für ein Erstgesuch müssen Sie sich registrieren. Hier finden Sie die Anleitung dazu:
    Anleitung für die Registrierung Bei Problemen melden Sie sich unter 041 228 52 52 oder portal-berufsbildung@lu.ch. 

 

 

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern