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Gesuch einreichen
Gesuch einreichen
Das Gesuch ist für jedes Ausbildungsjahr
spätestens drei Monate
nach dessen Beginn einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie können Ihr Gesuch auch vor Beginn des Ausbildungsjahres einreichen.
Ausbildungsbeginn im Frühling > frühestens ab Januar
Ausbildungsbeginn im Sommer/Herbst > frühestens ab Mai
Zu früh eingereichte Gesuche werden zurückgewiesen.
Bei einem Erstgesuch wird vorausgesetzt, dass ein Lehrvertrag mit Genehmigung oder eine Aufnahmebestätigung vorliegt.
Um sicherzustellen, dass die Einreichefrist eingehalten wird, können Sie Ihr Gesuch auch einreichen, wenn vereinzelte Unterlagen fehlen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 6 - 8 Wochen.
Die Gesuche werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden per E-Mail eingefordert.
Für ein Erstgesuch müssen Sie sich registrieren. Hier finden Sie die Anleitung dazu:
Anleitung für die Registrierung
Bei Problemen melden Sie sich unter 041 228 52 52 oder per
E-Mail
Haben Sie sich registriert? Dann reichen Sie Ihr Gesuch mit Ihrem Benutzernamen (= vollständige E-Mail-Adresse) und Ihrem persönlichen Passwort ein:
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Anleitung:
Unterlagen im Stipendien-Webportal nachreichen