Personen, die einen Vorbereitungskurs für eine Berufsprüfung oder eine Höhere Fachprüfung besucht haben, können direkt beim Bund ein Gesuch für die Rückerstattung der Kurskosten stellen. Es werden 50 Prozent der anrechenbaren Kurskosten erstattet, maximal 9'500 Franken für eine Berufsprüfung und 10'500 Franken für eine Höhere Fachprüfung. Die Rückerstattung der Kurskosten erfolgt nach Abschluss der Prüfung direkt an die Teilnehmenden (Subjektfinanzierung).
Bedingungen
Die Kursteilnehmenden profitieren von den Bundesbeiträgen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der absolvierte Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI stehen.
- Die Absolventinnen und Absolventen bezahlen ihre Ausbildung selber. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen der Kursanbieter müssen auf den Namen der Person ausgestellt sein, welche den Kurs absolviert hat.
- Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung muss die Prüfung bereits erfolgt sein. Das Prüfungsresultat hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf einen Beitrag.
- Absolventinnen und Absolventen müssen ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung in der Schweiz haben.
Auf der Webseite des Bundes finden Sie das Onlineportal für Antragsstellung sowie zusätzliche Informationen zur Finanzierung.
Informationen für Kursanbietende
Als Bildungsanbieter sorgen Sie dafür, dass der Kurs auf die Meldeliste des Bundes gesetzt wird, damit die Teilnehmenden die entsprechenden Kosten geltend machen können. Wie das Finanzierungsmodell funktioniert und was es für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.