Bundesbeiträge (BP und HFP)
Personen, die einen Vorbereitungskurs für eine Berufsprüfung (BP) oder Höhere Fachprüfung (HFP) absolviert haben, können beim Bund ein Gesuch um Rückerstattung stellen. Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Kurskosten, maximal CHF 9’500 (BP) bzw. CHF 10’500 (HFP). Die Rückerstattung erfolgt nach abgelegter Prüfung direkt an die Teilnehmenden (Subjektfinanzierung).
Bedingungen
Die Kursteilnehmenden profitieren von den Bundesbeiträgen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der absolvierte Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse des (SBFI) stehen.
- Die Absolventinnen und Absolventen bezahlen ihre Ausbildung selber. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen der Kursanbieter müssen auf den Namen der Person ausgestellt sein, welche den Kurs absolviert hat.
- Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung muss die Prüfung bereits erfolgt sein. Das Prüfungsresultat hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf einen Beitrag.
- Absolventinnen und Absolventen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Auf der Webseite des Bundes finden Sie das Onlineportal für Antragsstellung sowie zusätzliche Informationen zur Finanzierung.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung durch den Bund finden Sie im Flyer «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen».
Informationen für Kursanbietende
Als Bildungsanbieter sorgen Sie dafür, dass der Kurs auf die Meldeliste des Bundes gesetzt wird, damit die Teilnehmenden die entsprechenden Kosten geltend machen können. Details zum Finanzierungsmodell finden Sie unter Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten.
Kantonsbeiträge (HF)
Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen werden vom Kanton Luzern, unabhängig vom Standort der Schule, subventioniert. Den Studierenden steht es somit frei, in welchem Kanton sie ein Angebot besuchen. Die kantonalen Beiträge fliessen direkt an die Schule. Die Studierenden profitieren durch tiefere Studiengebühren, welche auf der Webseite der Schule ausgewiesen werden.