Gesuch um Kostengutsprache

bei ausserkantonalem Schulbesuch der Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Eine Kostengutsprache gilt ausschliesslich für den angegebenen Bildungsgang. Gesuche sind frühzeitig vor dem Studienbeginn einzureichen. Nach Studienbeginn werden Gesuche in der Regel nicht mehr bearbeitet. Für eine Kostengutsprache müssen zwingend die BM Aufnahmebedingungen des Wohnsitzkantons erfüllt sein und eine entsprechende Bestätigung vorliegen.
Personalien

Angaben zu BM Schule und Bildungsgang

Ausrichtung Berufsmaturität:






Begründung
Begründung des ausserkantonalen Schulbesuchs:





Aufnahmebedingungen
Erfüllte Aufnahmebedingungen gemäss Wohnsitzkanton:




Beilagen

Fügen Sie dem Gesuch bitte folgende Dokumente an:

Download Vorlage des Formulars HFSV Personalienblatt

 

Wichtige Hinweise

Sie erhalten nach Absenden des Gesuchs eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner oder wenden Sie sich an berufsmaturitaet@lu.ch.

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.


Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

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6002 Luzern