Gesuch um Kostengutsprache
bei ausserkantonalem Schulbesuch der Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)
Eine Kostengutsprache gilt ausschliesslich für den angegebenen Bildungsgang. Gesuche sind frühzeitig vor dem Studienbeginn einzureichen. Nach Studienbeginn werden Gesuche in der Regel nicht mehr bearbeitet. Für eine Kostengutsprache müssen zwingend die BM Aufnahmebedingungen des Wohnsitzkantons erfüllt sein und eine entsprechende Bestätigung vorliegen.
Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.