Beruf & Weiterbildung

Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Sie möchten die Berufsmaturität absolvieren und wohnen im Kanton Luzern? Dann melden Sie sich zum Aufnahmeverfahren an. Haben Sie dieses erfolgreich absolviert, erfolgt anschliessend die definitive Anmeldung für die Berufsmaturität. Das Aufnahmeverfahren für die Bildungsgänge der Berufsmaturität während der Lehre und der Fachmittelschulen ist im Kanton Luzern koordiniert. Das heisst, dass die Bestimmungen zur prüfungsfreien Aufnahme in die Berufsmaturität während der Lehre wie auch zur Aufnahmeprüfung auch für die Fachmittelschulen gelten. Es gelten erleichterte Aufnahmebedingungen gemäss der aktuellen Grafik.

Aufnahmeverfahren für die Berufsmaturität während der Lehre

Aufnahmeverfahren in die Berufsmaturität nach der Lehre

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die BM nach der Lehre aufgenommen zu werden?

    Voraussetzung für den Eintritt in die Berufsmaturität nach der Lehre (berufsbegleitend oder Vollzeit) ist ein Lehrabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie ein erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren.

    Prüfungsfreie Zulassung
    Neu ist eine prüfungsfreie Aufnahme für Personen, die ein EFZ mit einem Notenschnitt von mindestens 5,0 im letzten Kalenderjahr vor dem Eintritt in die Berufsmaturitätsschule erlangt haben. Bei Lernenden, welche die Berufsmaturität direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, wird eine sogenannte «Zulassungsnote BM 2» berechnet. Diese basiert auf den Semesterzeugnisnoten der Berufsfachschule vom ersten bis zum zweitletzten Semester, welche für das Qualifikationsverfahren relevant sind. Liegt der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt zwischen den Berufskundenoten und den Noten für den Allgemeinbildenden Unterricht bei einer 5,0 oder höher, ist eine prüfungsfreie Zulassung möglich. Wer diesen Wert nicht erreicht, gilt automatisch als für die Aufnahmeprüfung vom 9. März 2024 angemeldet.
    Personen, welche die genannten Kriterien zur prüfungsfreien Zulassung erfüllen, erhalten von der aufzunehmenden Berufsmaturitätsschule eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Im Bestätigungsschreiben sind weitere Informationen zum Auffrischungskurs sowie ein Link zur direkten Anmeldung enthalten.

    Aufnahmeprüfung
    Wer die Kriterien zur prüfungsfreien Zulassung nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Die bestandene Aufnahmeprüfung hat ein Jahr Gültigkeit und berechtigt Sie zum Eintritt in die Berufsmaturität im selben und darauffolgenden Jahr.
    Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst muss weiter ein gestalterisches Aufnahmeverfahren bestanden werden.

  • Bis wann muss ich mich zum Aufnahmeverfahren der BM anmelden?
    Bis zum 15. Februar. 
  • Wie kann ich mich zum Aufnahmeverfahren anmelden?
    Die Anmeldung erfolgt bei der Schule, welche den gewünschten Bildungsgang anbietet. Die Links zu den Anmeldeformularen finden Sie unter Dokumente, Formulare, Links

Aufnahmeprüfung

  • Prüfungstermin 2024: Samstag, 9. März 2024
  • Anmeldeschluss Aufnahmeprüfung: Donnerstag, 15. Februar 2024

Interessierte mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern

Falls Sie nicht im Kanton Luzern wohnhaft sind, absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren in Ihrem Wohnkanton. Haben Sie dieses erfolgreich durchlaufen, melden Sie sich in Luzern für den entsprechenden Berufsmaturitätsbildungsgang an. Der Anmeldung sind der positive Aufnahmeentscheid des Wohnsitzkantons und für Absolvent/innen der BM nach der Lehre eine Kostengutsprache beizulegen.

Um Ihnen einen Platz zu garantieren, empfehlen wir Ihnen, sich vor dem 15. Februar bei der Berufsmaturitätsschule im Kanton Luzern provisorisch mit einer Kopie Ihrer Anmeldung zum Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton anzumelden.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

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