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Berufs- und Weiterbildung
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Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Sie möchten die Berufsmaturität absolvieren und wohnen im Kanton Luzern? Dann melden Sie sich zum Aufnahmeverfahren an. Haben Sie dieses erfolgreich absolviert, erfolgt anschliessend die definitive Anmeldung für die Berufsmaturität.

Aufnahmeverfahren für die Berufsmaturität während der Lehre

Aufnahmeverfahren in die Berufsmaturität nach der Lehre

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die BM nach der Lehre aufgenommen zu werden?

    Voraussetzung für den Eintritt in die Berufsmaturität nach der Lehre (berufsbegleitend oder Vollzeit) ist ein Lehrabschluss mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sowie ein erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren.

    Prüfungsfreie Zulassung
    Neu ist eine prüfungsfreie Aufnahme für Personen, die ein EFZ mit einem Notenschnitt von mindestens 5,0 im letzten Kalenderjahr vor dem Eintritt in die Berufsmaturitätsschule erlangt haben. Bei Lernenden, welche die Berufsmaturität direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, wird eine sogenannte «Zulassungsnote BM 2» berechnet. Diese basiert auf den Semesterzeugnisnoten der Berufsfachschule vom ersten bis zum zweitletzten Semester, welche für das Qualifikationsverfahren relevant sind. Liegt der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt zwischen den Berufskundenoten und den Noten für den Allgemeinbildenden Unterricht bei einer 5,0 oder höher, ist eine prüfungsfreie Zulassung möglich. Wer diesen Wert nicht erreicht, gilt automatisch als für die Aufnahmeprüfung vom 11. März 2023 angemeldet.
    Personen, welche die genannten Kriterien zur prüfungsfreien Zulassung erfüllen, erhalten von der aufzunehmenden Berufsmaturitätsschule eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Im Bestätigungsschreiben sind weitere Informationen zum Auffrischungskurs sowie ein Link zur direkten Anmeldung enthalten.

    Aufnahmeprüfung
    Wer die Kriterien zur prüfungsfreien Zulassung nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Die bestandene Aufnahmeprüfung hat ein Jahr Gültigkeit und berechtigt Sie zum Eintritt in die Berufsmaturität im selben und darauffolgenden Jahr.
    Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst muss weiter ein gestalterisches Aufnahmeverfahren bestanden werden.

    BM Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen - nach der Lehre
    Für den Eintritt in die BM Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft oder Typ Dienstleistung nach der Lehre (berufsbegleitend oder Vollzeit) gelten andere Aufnahmebedingungen. Es besteht die Möglichkeit zur prüfungsfreien Aufnahme für Kauffrauen und Kaufmänner mit EFZ, E-Profil. Sie finden alle Informationen dazu auf der Seite der KV Luzern Berufsfachschule.

  • Bis wann muss ich mich zum Aufnahmeverfahren der BM anmelden?
    Bis zum 15. Februar.
    Wenn Sie die BM Wirtschaft und Dienstleistungen nach der Lehre absolvieren möchten, ist die Anmeldefrist der 1. April.
  • Wie kann ich mich zum Aufnahmeverfahren anmelden?
    Die Anmeldung erfolgt bei der Schule, welche den gewünschten Bildungsgang anbietet. Die Links zu den Anmeldeformularen finden Sie unter Dokumente, Formulare, Links

Aufnahmeprüfung

  • Prüfungstermin 2023: Samstag, 11. März 2023
  • Anmeldeschluss Aufnahmeprüfung: Mittwoch, 15. Februar 2023

 BM Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen – nach der Lehre

  • Prüfungstermin 2023: Donnerstag, 11. und Freitag, 12. Mai 2023
  • Anmeldeschluss Aufnahmeprüfung: Freitag, 31. März 2023

Interessierte mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern

Falls Sie nicht im Kanton Luzern wohnhaft sind, absolvieren Sie das Aufnahmeverfahren in Ihrem Wohnkanton. Haben Sie dieses erfolgreich durchlaufen, melden Sie sich in Luzern für den entsprechenden Berufsmaturitätsbildungsgang an. Der Anmeldung sind der positive Aufnahmeentscheid des Wohnsitzkantons und für Absolvent/innen der BM nach der Lehre eine Kostengutsprache beizulegen.

Um Ihnen einen Platz zu garantieren, empfehlen wir Ihnen, sich vor dem 15. Februar bei der Berufsmaturitätsschule im Kanton Luzern provisorisch mit einer Kopie Ihrer Anmeldung zum Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton anzumelden.

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Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

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