Ausserkantonale Berufsmaturität

Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) - Kostengutsprache

In der Regel besuchen Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern auch die Berufsmaturitätsschule im Kanton Luzern. In bestimmten Fällen kann ein ausserkantonaler Schulbesuch erforderlich sein. Auf Gesuch hin kann der Kanton Luzern die Schulgeldkosten für die ausserkantonale BM-Schule übernehmen. Das Gesuch muss frühzeitig vor Schulstart eingereicht werden. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme möglich ist und wie Sie ein Gesuch einreichen können.
  • Voraussetzungen - Kostengutsprache BM2
    • Sie möchten einen BM-Bildungsgang in einem anderen Zentralschweizer Kanton besuchen. Oder
    • Das gewünschte Ausbildungsmodell wird an keiner Berufsmaturitätsschule im Kanton Luzern angeboten. Oder
    • Die Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr zwischen Arbeits-/Wohnort und der luzernischen Berufsmaturitätsschule beträgt mehr als 90 Minuten pro Weg. Oder
    • Andere erhebliche Gründe liegen vor (z.B. Arbeitszeiten im Schichtmodell, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen inkl. vorliegendem Gutachten oder Arztzeugnis).

    In jedem Fall

    • müssen die Aufnahmebedingungen für die Berufsmaturität erfüllt sein und eine Bestätigung über das bestandene Aufnahmeverfahren vorliegen.
    • muss bei Ausbildungsbeginn der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton Luzern liegen. Wichtiger Hinweis: Allein die Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton bildet keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme. Anhand der Fragen im HFSV Personalienblatt wird festgestellt, welcher Kanton für die Finanzierung der BM 2 Ausbildung zuständig ist. Der zahlungspflichtige Kanton bleibt während der gesamten Ausbildungsdauer derselbe, auch wenn später der Wohn- oder Arbeitsort gewechselt wird.
  • Ablauf - Gesuch um Kostengutsprache BM2

    Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden. Bitte halten Sie diese bereit:

    • vollständig ausgefülltes Formular HFSV Personalienblatt
    • aktuelle Wohnsitzbestätigung
    • Bestätigung einer bestandenen Aufnahmeprüfung oder Bestätigung der prüfungsfreien Zulassung

    Sobald die Unterlagen komplett sind, füllen Sie bitte das Formular Gesuch um Kostengutsprache BM 2 aus. Der Fachbereich Berufsmaturität prüft das Gesuch und erteilt eine Kostengutsprache, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Der Kanton Luzern stellt der ausserkantonalen Berufsmaturitätsschule anschliessend eine Kopie der Kostengutsprache zu. 

Berufsmaturität während der Lehre (BM 1) - Kostengutsprache

In der Regel wird die Berufsmaturitätsschule am gleichen Ort wie die Berufsfachschule besucht. In Ausnahmefällen kann von dieser Praxis abgewichen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an berufsmaturitaet@lu.ch um die weiteren Details und Möglichkeiten individuell zu besprechen.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern