Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) - Kostengutsprache
In der Regel besuchen Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern auch die Berufsmaturitätsschule im Kanton Luzern. In bestimmten Fällen kann ein ausserkantonaler Schulbesuch erforderlich sein. Auf Gesuch hin kann der Kanton Luzern die Schulgeldkosten für die ausserkantonale BM-Schule übernehmen. Das Gesuch muss frühzeitig vor Schulstart eingereicht werden. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme möglich ist und wie Sie ein Gesuch einreichen können.
Berufsmaturität während der Lehre (BM 1) - Kostengutsprache
In der Regel wird die Berufsmaturitätsschule am gleichen Ort wie die Berufsfachschule besucht. In Ausnahmefällen kann von dieser Praxis abgewichen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an berufsmaturitaet@lu.ch um die weiteren Details und Möglichkeiten individuell zu besprechen.