Fachfrau / Fachmann Gesundheit Nachholbildung

FaGe
  • Allgemeine Informationen zur Nachholbildung

     

    Voraussetzungen

    • Zeitpunkt des QV (Stichtag 30. Juni des QV-Jahres) 5 Jahre Berufspraxis gesamt und davon 3 Jahre in der Pflege zu 100%
    • Mindestalter von 22 Jahren bei Lehrgangsstart
    • Zusage eines Betriebes für die Begleitung bei der IPA
    • Zulassung zum Qualifikationsverfahren durch Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Kanton Luzern (DBW)

    Zulassung

    • Das Gesuch für eine Zulassung ist beim jeweiligen Wohnortskanton der Kandidatin/des Kandidaten einzureichen.
    • Für den Kanton Luzern sendet die Kandidatin/der Kandidat das Gesuch an die Dienstelle Berufs- und Weiterbildung (DBW).

    Anforderungen

    • Gute bis sehr gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse (mind. B2 empfohlen)
    • IT Grundkenntnisse
    • Bereitschaft für selbständiges und eigenverantwortliches Lernen (Schule und Betrieb)
    • Fähigkeit, die Ausbildung selbständig zu organisieren 

    Dauer

    • 2 Jahre

    Arbeitspensum

    • Pensum kann flexibel gestaltet werden, empfohlen ist eine Anstellung von mindestens 40% in der Pflege

    Anstellungsform

    • Arbeitsvertrag
    • Ausbildungsvereinbarung mit Verpflichtung ist möglich

    Abschluss

    • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)

    Anstellung im Betrieb

    • Das Pensum kann flexibel gestaltet werden. Empfohlen wird, dass die Präsenz in der beruflichen Praxis zwischen 40 bis maximal 70% liegt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Besuch der Berufsfachschule, der üK und der Allgemeinbildung als Arbeitszeit angerechnet wird und entsprechend ein höheres Anstellungspensum mit dem Betrieb vereinbart wird.
    • Die Anstellung erfolgt mit einem Arbeitsvertrag.
    • Die Erstellung einer Ausbildungsvereinbarung wird empfohlen. Für die Ausbildungsvereinbarung steht den Betrieben eine Checkliste inkl. Lohnempfehlung zur Verfügung.

    Betriebliche Bildung

    • Die Kandidatin/der Kandidat trägt die Verantwortung für die Ausbildung und sie/er ist Kontaktperson gegenüber DBW, Berufsfachschule und üK-Zentrum.
    • Der Betrieb vereinbart den Umfang der Begleitung mit der Kandidatin/dem Kandidaten.

    Berufskundeunterricht BKU

    • Der Ausbildungsgang ist modular aufgebaut.

    Allgemeinbildender Unterricht ABU

    • Vor oder während der Ausbildung
    • Dispensation je nach Vorbildung möglich
    • Hier finden Sie weitere Informationen zum ABU-Lehrgang für Erwachsene am BBZN.

    Überbetriebliche Kurse üK

    • Das Angebot für den überbetrieblichen Kurs ist mit den Ausbildungsinhalten der Schule vernetzt.
    • Der Besuch der üK wird empfohlen und werden durch XUND in Alpnach angeboten.

     

  • Bildungsprogramm und Schullehrplan

    Jahresplan FaGe Erwachsene

    Verteilung Lernpfade FaGe Erwachsene

  • Bring Your Own Device

    Die Geräteanforderungen für die neuen Lernenden im Schuljahr 2025/26 finden Sie hier

  • Flyer

    Flyer Angebot FaGe Erwachsene

    Weiterführende Informationen über den Berufsabschluss nach Art. 32 finden Sie hier 
    oder in den Häufig gestellten Fragen

  • Kontakt

    Lehrgang

    Nadja Leitner
    Prorektorin
    Telefon 041 349 79 23
    E-Mail

    Gesuch und Zulassung

    Wohnkanton Luzern: Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
    anderer Wohnkanton: Berufsbildungsamt des Wohnortkantons

    Allgemeinbildung

    Wohnkanton Luzern: Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung: www.bbzn.lu.ch
    anderer Wohnkanton: gemäss Vorgabe Berufsbildungsamt des Wohnortkantons

    Überbetriebliche Kurse

    XUND Bildungszentrum

  • Schultage

    Schultage SJ 2025/2026

    • Variante 1: Jeweils am Montag und Freitag alle zwei Wochen
    • Variante 2: wöchentlich an einem Tag pro Woche (Schultag gemäss Schulanmeldung, kann von Jahr zu Jahr variieren

  • Schulkosten

    Kostenübersicht FaGe Erwachsene

  • Schulstart
    Jeweils Mitte Juni erhalten die Teilnehmenden per E-Mail wichtige Informationen zum Schulstart. Der Unterricht beginnt nach den Sommerferien gemäss Kanton Luzern.
Ansprechperson


Nadja Leitner

Prorektorin FaGe Art. 32
Tel. 041 349 79 23
E-Mail