FaBe Erwachsene

Nachholbildung für Erwachsene nach Artikel 32 BBV

Erwachsene bringen einen grossen Erfahrungsschatz mit, welchen sie sich im privaten wie auch beruflichen Umfeld angeeignet haben. Diesen Erfahrungen will der Kanton Luzern gerecht werden, indem er Lehrgänge für Erwachsene anbietet, welche spezifisch auf diese ausgerichtet sind und sie in zwei Jahren auf das Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet.

Dieser QV-Vorbereitungslehrgang ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module werden fortlaufend abgeschlossen, so dass als Schlusspunkt die «Vorgegebene Praktische Arbeit« (VPA) im Betrieb abgelegt wird.

Die Bildungsinhalte BK a-d, MiA, MmB und Kinder zeigen die Inhalte der Handlungskompetenzen und Module.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 22 Jahren bei Lehrgangstart (Stichtag 15.08.)
  • Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahren (Stichtag 30. Juni des QV-Jahres) müssen 5 Jahre Berufspraxis zu 100% vorgewiesen werden und davon 2 Jahre in der Betreuung zu 100%. Teilpensen werden entsprechend aufgerechnet.
  • Zusage eines Betriebes mit Bildungsbewilligung für die Begleitung und Durchführung der Praktischen Prüfung (VPA)

Anforderungen

  • Gute bis sehr gute Deutschkennnisse (mindestens B2)
  • Gute IT-Grundkenntnisse
  • Fähigkeit, die Ausbildung selbst zu organisieren
  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (Berufsfachschule und Betrieb)

 

Es wird empfohlen, fehlende Grundkompetenzen vor der Ausbildung zu erwerben. Dazu erhalten die Teilnehmenden Unterstützung durch www.besser-jetzt.ch

Dauer

  • 2 Jahre

Abschluss

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Betreuung (EFZ)

Zuständigkeiten

  • Bei der Ausbildung nach Art. 32 tragen die Teilnehmenden die Verantwortung für die Ausbildung. Sie sind die Kontaktpersonen gegenüber der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Berufsbildungsämter, der Berufsfachschule und üK-Zentrum.
  • Der Betrieb vereinbart mit den Teilnehmenden die Rahmenbedingungen und den Umfang der Begleitung während der Ausbildung.

Anstellung im Betrieb

  • Das Pensum kann flexibel gestaltet werden. Empfohlen wird, dass die Präsenz in der beruflichen Praxis zwischen 40 bis maximal 70% liegt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Besuch der Berufsfachschule, der üK und der Allgemeinbildung als Arbeitszeit angerechnet wird und entsprechend ein höheres Anstellungspensum mit dem Betrieb vereinbart wird.
  • Die Anstellung erfolgt mit einem Arbeitsvertrag.
  • Die Erstellung einer Ausbildungsvereinbarung wird empfohlen. Für die Ausbildungsvereinbarung steht den Betrieben eine Checkliste inkl. Lohnempfehlung zur Verfügung.

Betriebliche Bildung

  • Die betriebliche Bildung erfolgt gemäss Vereinbarung mit dem Betrieb.
  • Es besteht keine rechtliche Verpflichtung wie beim Lehrvertrag, die Teilnehmenden während der Ausbildung zu begleiten. Für einen erfolgreichen Abschluss wird eine Begleitung durch den Betrieb jedoch dringend empfohlen.
  • Die Begleitung durch den Betrieb wird individuell gestaltet und den Teilnehmenden ist es dringend empfohlen, vor Ausbildungsbeginn zu klären, welche Leistungen vom Betrieb übernommen werden.

Berufskundeunterricht
(BKU)

  • Der Lehrgang ist modular aufgebaut und besteht aus sechs Modulen. Diese werden jeweils mit einem Modulnachweis abgeschlossen. Bei erfolgreichem Abschluss aller sechs Module erfolgt die Dispensation des QV-Bereiches Berufskenntnisse.
  • Der Unterricht an der Berufsfachschule findet an einem Tag pro Woche statt.
  • Informationen zu den Inhalten der Module stellt das BBZG zur Verfügung.

Schultage

  • Wöchentlich 8 Lektionen à 45 Minuten während 38 Schulwochen und 2 Lektionen Selbststudium pro Woche
  • Unterrichtstag siehe Schultageübersicht

Allgemeinbildender
Unterricht (ABU)

  • Die ABU ist ein Bestandteil des Abschlusses EFZ. Eine Dispensation erfolgt beim Abschluss einer Matura oder EFZ in einem anderen Beruf.
  • Für den Besuch der ABU besteht ein 1-jähriger modularer Lehrgang. Dieser kann vor oder während der Ausbildung FaBe besucht werden. Die Kostenübernahme der Allgemeinbildung werden im Zusammenhang mit der Zulassung und der Kostengutsprache des Wohnortkantons geregelt.
  • Hierfinden Sie weitere Informationen zum ABU-Lehrgang für Erwachsene am BBZN.

Überbetriebliche Kurse
(üK)

  • Die überbetrieblichen Kurse verknüpfen die Theorie und Praxis und sind mit den Inhalten der Module der Berufsfachschule vernetzt.
  • Während des Lehrgangs werden insgesamt 16 Kurstage angeboten.
  • Der Besuch der üK wird sehr empfohlen und wird durch das Bildungszentrum zodas in Emmenbrücke angeboten.

Kosten

Berufsfachschule

Die Kostenzusammenstellung finden Sie hier

 

Überbetriebliche Kurse

  • 140.-/Kurstag

 

Praktische Abschlussprüfung (VPA)

  • Aufgrund der aktuellen Informationen entstehen keine Kosten für die Teilnehmenden.

Ablauf / Vorgehen

 

  • Die Teilnehmenden besuchen die obligatorische Informationsveranstaltung zur Ausbildung FaBe Erwachsene.
  • Die Teilnehmenden klären mit dem Betrieb die Möglichkeit der Ausbildung ab.
  • Vorgängige Abklärung Dispensation oder Besuch des ABU
  • Die Teilnehmenden stellen das Gesuch für die Zulassung und Kostengutsprache beim Wohnortkanton.
  • Betrieb definiert die Rahmenbedingungen und den Umfang der Begleitung und erstellt eine Ausbildungsvereinbarung.
  • Die Teilnehmenden melden sich an der Berufsfachschule an. Damit erfolgt gleichzeitig die Anmeldung am Bildungszentrum zodas für die üK.

Weiterführende Informationen und Kontakt

 

Gesuch und Zulassung

Berufsbildungsamt des Wohnortkanton

Kanton Luzern: Dienststelle Berufs- und Weiterbildung

 

Lehrgang

Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales: www.bbzg.lu.ch

 

Allgemeinbildung

Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung: www.bbzn.lu.ch

Überbetriebliche Kurse

Bildungszentrum zodas: www.zodas.ch


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