In der Landwirtschaft begrenzt das bäuerliche Bodenrecht den Verkehr von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Einerseits ist der Kreis der möglichen Käuferschaft, andererseits der Preis beschränkt. Für die Preisfestsetzung ist eine Ertragswertschätzung oder eine Verkehrswertschätzung notwendig.
Verkehrswertschätzungen geben bei einem Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben an Dritte den Rahmen für den maximalzulässigen Preis nach Bodenrecht vor. Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes innerhalb der Familie erfolgt meist zu einem Preis zwischen Ertragswert und Verkehrswert. Bei der Diskussion mit den Geschwistern über die erbrechtlichen Konsequenzen kann eine Verkehrswertschätzung Klarheit schaffen.
Der Übernahmepreis eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung innerhalb der Familie orientiert sich am Ertragswert. Dafür muss eine aktuelle Ertragswertschätzung nach dem neusten Schätzungsreglement vorliegen. Basierend auf einer Ertragswertschätzung kann zudem bei Gewerbepachten der bewilligungspflichtige Pachtzins berechnet werden.
Wir legen besonderen Wert auf neutrale und nachvollziehbare Bewertungen und Expertisen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Ertragswertschätzung
- Verkehrswertschätzung
- Verkauf von Betrieben innerhal b und ausserhalb der Familie
- Expertisen für die IV, Versicherung, Gerichte
- Umweltverträglichkeitsberichte (UVB)
- Maschinenschatzungen
- Schatzungen Spezialkulturen