Boden

Bei Bauvorhaben sind die beiden Themen "Fruchtfolgeflächen-Kompensation" und "Verwertung von Bodenaushub" sehr aktuell und müssen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens behandelt werden.

 Wir unterstützen Sie bei Fragen zu:

  • Erarbeitung für ein angepasstes Bodenschutzkonzept für ein Bauvorhaben und begleiten die Ausführung als bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Aktuell muss bei landwirtschaftlichen Bauten, welche Boden auf mehr als 1'500 m2 beanspruchen oder bei denen mehr als 500 m3 (fest) Aushub anfällt, im Rahmen der Baueingabe ein Bodenschutzkonzept eingereicht werden. Dieses ist nach den Vorgaben im Merkblatt  Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept zu erstellen.
  • Vorbeugung von Vernässungen und Verdichtungen, der bodenschonenden Bewirtschaftung sowie Humusaufbau, Kohlenstoff-Speicherung und Bodenstruktur-Verbesserung. Damit wird das Ziel einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit fokussiert und die Richtung einer regenerativen Landwirtschaft eingeschlagen.
  • Erarbeitung von Massnahmenplänen für den Erosionsschutz gemäss den ab 2017 geltenden Richtlinien der Direktzahlungsverordnung (DZV). Dabei wird die Anerkennung durch die zuständige kantonale Stelle garantiert. Hilfsmittel und Formulare sind hier abrufbar.

 


 

Mehr zum Thema: Downloads

   

      

Kontakt

Schmidlin Gabriel

Gabriel Schmidlin
BBZN Hohenrain
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