Erstausbildung mit Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Die Lernenden besuchen in den ersten beiden Lehrjahren an einem Tag pro Woche die Berufsfachschule. Im dritten Lehrjahr umfasst der Unterricht 100 Schultage, welche grösstenteils in einem Block von Ende Oktober bis Ende März besucht werden.
Zweitausbildung EFZ
Lernende, die bereits über ein anderes EFZ verfügen, sind berechtigt, die Grundbildung in zwei Jahren zu absolvieren. Anstelle der Allgemeinbildung wird im ersten Jahr der gesamte Fachunterricht der beiden ersten Lehrjahre der Regellehre im wöchentlichen Schultag integriert.
Berufsbegleitende Nachholbildung EFZ
Die formalisierte Nachholbildung dauert drei Jahre eignet sich für junge Frauen und Männer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Während der Ausbildung arbeiten die Lernenden zu mindestens 50% in der Landwirtschaft und bekommen Unterstützung von einem Leitbetrieb.
Agrarpraktiker/in mit Eidgenössisches Berufsattest ( EBA)
Diese EBA Ausbildung richtet sich an praktisch orientierte Jugendliche. Die Lernenden besuchen während einem Tag pro Woche die Berufsfachschule.
Schule
Der jährliche Lehrbetriebswechsel, auch über Kantons- oder Sprachgrenzen hinaus, ist eine Spezialität und Qualität der landwirtschaftlichen Ausbildung. Die Ausbildung Landwirt/in wird im Kanton Luzern durch das BBZN an den Standorten Hohenrain und Schüpfheim angeboten. Zudem führt die Schule im Auftrag des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes die überbetrieblichen Kurse (üK) durch. An diesen praxisbezogenen Kurstage werden insbesondere Bereiche rund um die Mechanisierung und den sicheren Umgang mit Tieren abgedeckt. Die Agrarpraktiker/in EBA auf Luzerner Lehrbetrieben werden in Giswil im Kanton Obwalden unterrichtet.