Die angehenden Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden absolvieren zwei Abschlussprüfungen.
- Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) zur Erlangung
des Eidgenössische Fähigkeitszeugnisses (EFZ).
- Die Berufsmaturitätsprüfungen.
Das EFZ ist Voraussetzung für das Erlangen der Berufsmaturität.
Die Berufsmaturitätsprüfungen werden von den jeweiligen Schulen durchgeführt. Auskunft geben die Wegleitungen und Prüfungsprogramme.