Hintergrund
Mit der Integrationsvorlehre INVOL will der Bundesrat die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich sowie aus EU-/ EFTA- und Drittstaaten fördern. Das Pilotprogramm startete im August 2018. Im Mai 2019 hat der Bundesrat das im Vorfeld auf vier Jahre ausgelegte Programm um weitere zwei Jahre bis ins Ausbildungsjahr 2023/24 verlängert. Die Umsetzung liegt bei den Kantonen und den Organisationen der Arbeitsweit. Der Kanton Luzern bietet die INVOL für Lernende aus allen Zentralschweizer Kantonen an.
Zweck
Die INVOL bereitet auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vor (eidgenössisches Berufsattest EBA oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ).
Aufbau
Die INVOL dauert ein Jahr. Die Lernenden arbeiten in der Regel an drei Tagen pro Woche im Betrieb, an zwei Tagen besuchen sie den Unterricht am ZBA zur sprachlichen und allgemeinbildenden Förderung. Im Betrieb sammeln die Lernenden praktische Erfahrung im angestrebten Berufsfeld. Die fachspezifische Sprache vertiefen sie sowohl im Unterricht wie auch im Betrieb oder teilweise in branchenspezifischen Kursen. Die fachlichen Inhalte bestimmen die Organisationen der Arbeitswelt.
Arbeitsbewilligung / Meldepflicht
Ab dem 1. Januar 2019 gilt für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (F) und anerkannten Flüchtlingen (B) das vereinfachte Meldeverfahren. Das Bewilligungsverfahren entfällt. Die Meldung ist durch den Praktikumsbetrieb in elektronischer Form an die zuständige kantonale Behörde am Arbeitsort zu übermitteln. Die Meldung ist kostenlos.
Kantonale Behörden für Meldeverfahren
Im Kanton Luzern wird dem Betrieb eine vorausgefüllte Version durch das Zentrum für Brückenangebote zur Verfügung gestellt. Im Ausnahmefall (kein Internetzugang) kann das Formular auf dem Postweg eingereicht werden.
Das Formular ist hier zu finden:
Meldeformular
Quellensteuern
INVOL-Praktikanten sind quellensteuerpflichtig.
Damit die Steuerbehörde über eine neue Anstellung informiert ist, muss der Stellenantritt von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anmeldung innert acht Tagen mit dem dafür vorgesehenen Formular der zuständigen Steuerbehörde zu melden. Das Formular kann bei der Dienststelle Steuern angefordert oder via Internet heruntergeladen werden.
Ausbildungskosten für ausserkantonale Beschulung
Bei der Umsetzung der Integrationsvorlehre haben verschiedene Kantone eine Zusammenarbeit geprüft. Für die ausserkantonale Beschulung gilt dabei der in der Interkantonalen Vereinbarung festgesetzte Beitrag an die Ausbildungskosten für Brückenangebote. Die Tarife der Berufsfachschulvereinbarung werden jährlich angepasst und können somit ändern.
Modell kantonsübergreifende Zusammenarbeit