BYOD

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (kurz ICT) beeinflussen und vereinfachen unser tägliches Leben. ICT-Kompetenzen gehören in der heutigen Informationsgesellschaft zu den Schlüsselqualifikationen jedes jungen Berufsmenschen. 

Bring your own device (BYOD) bedeutet, dass Lernende private Endgeräte im Unterricht nutzen können. Damit die eigenen Geräte im Unterricht verwendet werden können, ist das ganze Schulgebäude mit WLAN ausgestattet. Unsere Lernenden können sich mit ihren privaten Endgeräten nicht nur Zugang zum Netz verschaffen, sondern auch Druckaufträge auslösen. So kann eine Digitalisierung des Unterrichts ganz im Sinne der strategischen Zielsetzung (BYOD) der Dienststelle für Berufs- und Weiterbildung des Kantons Luzern verfolgt werden. Damit der Einsatz der Informatikmittel im Unterricht reibungslos gelingt, sind Regeln zu beachten. Diese stützen sich auf § 6 Abs. 2 der Informatiksicherheitsverordnung und gelten für alle Lernenden. Diese Weisung  gilt als rechtliche Grundlage für das Arbeiten mit BYOD und O365 an allen Schulen der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung im Kanton Luzern.

Für die Digitalisierung im Unterrichtstag stellt der Kanton Luzern seinen Lernenden Software wie Office 2016 und Office 365 Education zur Verfügung. Die Nutzungslizenzen gelten so lange, wie der Unterricht am ZBA oder an einer Berufsfachschule besucht wird.

Geräteempfehlung

Am ZBA ist für die Teilnahme am Unterricht des ZBA das Mitbringen eines persönlichen Geräts (Laptop) wie an allen Berufsfachschulen verpflichtend. Eine allfällige Neuanschaffung vor dem Beginn des Schuljahres liegt in der Verantwortung der Lernenden und deren Erziehungsberechtigten. Bei einer Neuanschaffung sind auf dem folgenden Merkblatt  die Mindestanforderungen an ein Gerät beschrieben.

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