Fokus Praxis

Im Angebot Fokus Praxis ist neben dem Unterricht ein Praktikum in einem Betrieb zu absolvieren.
Das Praktikum ist ein wichtiger Bestandteil des Angebots. Dies unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Lernende erarbeiten sich bei guter Arbeitsleistung eine positive Referenz, die ihnen bei der Lehrstellensuche hilft
  • Lernende, die das Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb absolvieren, erhalten bei guter Arbeitsleistung die Chance auf eine Lehrstellenzusage im Betrieb
  • Lernende erhalten die Chance ihre Fähigkeiten in einem ausserschulischen Kontext zu zeigen
  • Lernende lernen die Arbeits- und Erwachsenenwelt kennen
  • Lernenden gewöhnen sich an neue körperliche Herausforderungen (bsp. langes Stehen)
  • Lernende erfahren, wie sie sich während einer Woche organisieren müssen, um Unterricht und Praktikum zu vereinbaren (bsp. Hausaufgaben-/Lernzeiten, Hobbies/Freizeit)

Bei der Praktikumssuche werden die Lernenden von den fallführenden Lehrpersonen am ZBA unterstützt. Die Suche des Praktikums ist damit grundsätzlich ein Teil des Angebotes.
Für Lernende mit zurzeit noch offener Berufswahl empfehlen wir daher auch mit der Suche des Praktikums bis zum Schulstart zuzuwarten und vor Schulstart den Fokus auf die Organisation von Schnupperlehren zu legen.
Für Lernende, die die Berufswahl abgeschlossen und überprüft haben (bsp. schulische Leistungen ermöglichen gewählten Beruf zu erlernen, Schnupperlehre im Zielberuf absolviert), ist die Praktikumssuche im Zielberuf vor Schulstart sinnvoll und zielführend.

Für die Aktivitäten der Schnupperlehrsuche, wie auch der Praktikumssuche finden Sie die entsprechenden Checklisten auf der Homepage des ZBA. Die Lernenden erhalten diese auch im Rahmen der Abklärungsgespräche. Ebenso erhalten die Lernenden am Abklärungsgespräch eine Empfehlung, ob sie sich eher auf das Suchen von Schnupperlehren oder eines Praktikumsplatzes fokussieren sollten.

In Zusammenhang mit dem Praktikum/der Praktikumssuche finden Sie untenstehend häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:

Häufig gestellte Fragen

  • Wie finde ich ein Praktikum?

    Es gibt keinen «richtigen» Weg ein Praktikum zu finden. Wichtig ist, dass die Lernenden aktiv suchen und beispielsweise:

    • Bekannte und Verwandte fragen
    • Homepage von grossen Firmen (Coop, Manor etc.) anklicken – unter "Jobs" nach Praktika suchen
    • Betriebe, die in der Nähe liegen anfragen – anrufen – vorbeigehen
    • Bei Betrieben nachfragen, bei denen sie bereits geschnuppert haben
    • In Zeitschriften wie "Barni-Post", "Wochenpass" etc. nachschauen
    • Im Internet unter www.berufsberatung.chwww.yousty.ch oder unter www.beruf.lu.ch/lefi (hier finden Sie alle Betriebe im Kanton Luzern die ausbilden dürfen)

    Beachten Sie dazu auch den speziellen Leitfaden zur Praktikumssuche.

  • Soll ich bei der Praktikumssuche sagen, dass ich das Brückenangebot besuchen werde?
    Viele Betriebe kennen das Brückenangebot und deren Möglichkeiten aus langjähriger Zusammenarbeit. Daher ist es zielführend, wenn Sie bei der Praktikumssuche sagen, dass Sie das ZBA besuchen werden.
  • In welcher Region kann ich mir ein Praktikum suchen?

    Es gibt keine örtlichen Einschränkungen. Auch ausserkantonale Praktika sind möglich. Entscheidend ist die Dauer des Arbeitsweges, welcher in einem zumutbaren und zielführenden Rahmen sein sollte. Unsere Empfehlung ist ein maximaler Arbeitsweg von 45-60 min pro Weg.

  • Wann kann ich mit dem Praktikum starten?

    Der Unterricht am Zentrum für Brückenangebote richtet sich nach den offiziellen Unterrichtszeiten der Stadt Luzern und beginnt damit jeweils Mitte August. Damit wir eine optimale Betreuung beim Praktikumsstart gewährleisten können, vereinbaren wir oft den 1. September als Starttag. Ausserdem finden in den beiden Startwochen diverse Einführungen ausserhalb des Stundenplans statt.

  • Was sind die nächsten Schritte, wenn ich einen Betrieb gefunden habe, der mir ein Praktikum anbietet?

    Sollten Sie ein Praktikum gefunden haben, informieren Sie die Ihnen zugeteilte fallführende Lehrperson. Sollte diese noch nicht bestimmt sein, informieren Sie das Sekretariat des ZBA.

  • An welchen Tagen kann ich arbeiten und an welchen Tagen bin ich in der Schule?

    An welchen Wochentagen Sie den Unterricht besuchen und an welchen Tagen Sie arbeiten werden, wird erst mit der Klasseneinteilung im August definitiv entschieden. Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben am Ende der Sommerferien.
    Sollte bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Praktikum vorhanden sein und der Betrieb gewisse Arbeitstage vorgibt, sind wir froh um eine entsprechende Meldung. Wir werden soweit wie möglich versuchen, dies bei der Einteilung zu berücksichtigen.

  • Bekomme ich ein Arbeitsvertrag? Wenn ja, wer macht den und was ist darin geregelt?

    Für jedes Praktikum wird ein Praktikumsvertrag durch das Zentrum für Brückenangebote erstellt. Darin geregelt werden die üblichen Inhalte wie Vertragsdauer, Lohn, Probezeit, Ferien und vieles mehr, basierend auf dem Obligationenrecht (OR). Bei schweizweit tätigen Firmen übernehmen wir in Einzelfällen die Verträge der Firmen.
    Zu beachten: Der Arbeitsvertrag wird immer zwischen dem Betrieb und der erziehungsberechtigten Person und dem/der Lernenden vereinbart. Als ZBA sind wir vermittelnde Instanz.
    Eine Vertragsvorlage ist auf der Homepage des ZBA zu finden.

  • Wie viel Geld verdiene ich im Praktikum?

    Für die Entlöhnung bestehen ab dem SJ 24/25 folgende Richtwerte:

    Umfang Betriebspraktikum (in Prozent)

    Referenzlohn (CHF)

    Mindestlohn (CHF) Maximallohn (CHF)
    1 Tag pro Woche (20%) 150.- 120.- 230.-

    2 Tage pro Woche (40%)

    300.-

    240.- 460.-

    3 Tage pro Woche (60%)

    450.-

    360.- 690.-
    4 Tage pro Woche (80%) 600.- 480.- 920.-

  • Bis wann muss ich ein Praktikum organisiert haben?
    Die Erfahrung zeigt, dass ein früher Einstieg in die Arbeitswelt im Brückenjahr erfolgreiche Berufsintegrationsprozesse unterstütz. Die Praktikumssuche ist jedoch unter anderem abhängig von der Berufswahlsituation der Lernenden oder dem Bedarf in den Betrieben. Im Normalfall starten die Lernenden im Praktikum in den Monaten Oktober und November. Spätester Zeitpunkt zum Start in einem Praktikum ist im Januar.
  • Können mehrere Praktika während des Schuljahres absolviert werden?
    Das Praktikum soll einen vertieften Einblick in die Berufswelt ermöglichen und zu Erfahrungen verhelfen, die im Rahmen von Kurzeinsätzen wie Schnupperlehren nicht möglich sind. Grundsätzlich gehen wir daher bei Praktikumseinsätzen von einer längeren Dauer von 3 bis 9 Monaten aus. Entsprechend sollten im Verlauf eines Brückenjahres nicht mehr als zwei Praktika absolviert werden.
  • Dürfen vierzehn- / fünfzehnjährige in ein Praktikum starten? Gibt es Rahmenbedingungen?

    Jugendliche, welche bei Praktikumsstart jünger als 15-jährig sind, benötigen für den Start im Praktikum eine Bewilligung der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen, welches die Eignung der/des Jugendlichen aus medizinischer Sicht bestätigt.
    Bis zum Alter von 18 Jahren gelten zudem die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Diese sind auf der Homepage des SECO zu finden.

  • Ist ein Praktikum auch bei den Eltern im Betrieb möglich oder wird davon abgeraten?

    Häufig haben die Lernenden bereits Erfahrungen im elterlichen Betrieb gesammelt. Um andere Erfahrungen zu sammeln und im Hinblick auf eine "unabhängige" Referenz, empfehlen wir das Praktikum ausserhalb des "elterlichen" Betriebes zu absolvieren. Es ist aber durchaus möglich und zielführend in bestimmten Phasen (bsp. bevor ein Praktikum gefunden wird) im elterlichen Betrieb zu arbeiten.

  • Wie sieht eine Wochenstruktur in der Zeit aus, in der ich noch kein Praktikum habe?
    Während dieser Zeit, wird der/die Lernende/r den Unterricht gemäss Stundenplan besuchen. Die restlichen für die Arbeit freigehaltenen Tage dienen zum Suchen von Praktikumsplätzen, zur Absolvierung von Schnupperlehren oder zum Erledigen von weiteren Aufträgen seitens der Lehrpersonen. Diese Arbeiten erfolgen von zu Hause aus. Die Lernenden sind für die fallführende Lehrperson in dieser Zeit telefonisch und per E-Mail erreichbar. Je nach Bedarf wird die fallführende Lehrperson den/die Lernende/n in dieser Zeit zusätzlich für ein Coachinggespräch oder einen Arbeitshalbtag in die Schule aufbieten.
  • Kann ich mein Praktikum auch während des Jahres wechseln?

    Praktika können gemäss den vertraglich festgelegten Bestimmungen aufgelöst werden. Daher ist grundsätzlich auch ein Wechsel möglich. Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu besprechen ob und wenn ja, wann ein Wechsel zielführend erscheint.

  • Muss das Praktikum zwingend im Zielberuf stattfinden?
    Nein, das ist nicht zwingend. Vielen Ausbildungsbetrieben ist es grundsätzlich wichtig, dass ihre künftigen Lernenden aktiv in der Berufswelt sind und entsprechende Arbeitserfahrung mitbringen. Bei einer Ausbildungszusage während dem Brückenjahr ist dann zu prüfen, ob ein Wechsel des Praktikums in den künftigen Ausbildungsbetrieb zielführend und möglich ist.
  • Gibt es Praktikumsstellen, die für den Prozess am ZBA nicht geeignet sind?
    Praktikumsstellen, die die Jugendarbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten können (bsp. höhere Arbeitszeiten als 9h pro Tag, beide Wochenendtage arbeiten), sind für Lernende am ZBA nicht geeignet. 
  • Dürfen vierzehn- / fünfzehnjährige in ein Praktikum starten?

    Jugendliche, welche bei Praktikumsstart jünger als 15-jährig sind, benötigen für den Start im Praktikum eine Bewilligung der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen, welches die Eignung der/des Jugendlichen aus medizinischer Sicht bestätigt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.

  • Welche weiteren gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Arbeit in einem Praktikum für Jugendliche?

    Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit von Jugendlichen sind auf dem Merkblatt «Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende in der Grundbildung» (Link) festgehalten.

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