Fokus Unterricht

Häufig gestellte Fragen

  • Besteht die Möglichkeit, das ZBA nach einer Lehrstellen-Zusage zu verlassen?

    Die/der Lernende verpflichtet sich, mit der Unterschrift des Unterrichtsvertrages, während der vereinbarten Dauer eines regulären Schuljahres, das Brückenangebot zu besuchen und die geltenden Regeln einzuhalten.
    Werden seitens zukünftigen Lehrbetriebes (z.B. Berufsmatura) oder weiterführende Schule besondere Sprachkompetenzen gefordert, besteht die Möglichkeit das ZBA im Laufe des zweiten Semesters für einen Sprachaufenthalt zu verlassen. Dafür wird die schriftliche Zusage für eine geeignete Anschlusslösung vorausgesetzt. Die Schulleitung entscheidet nach Eingang eines persönlichen Antrags von der/dem Lernenden und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet, ob der Austritt bewilligt wird.

  • Kann ich im Fokus Unterricht ein Praktikum absolvieren?
    Im Fokus Unterricht wird der Schulunterricht an fünf Tagen in der Woche besucht. Wird seitens des zukünftigen Lehrbetriebes ein vorgängiges Praktikum angeboten, wird ein Wechsel in den Fokus Praxis geprüft. 
  • Ist es möglich in den Fokus Praxis zu wechseln?
    Stellt eine/ein Lernende/r zu Beginn des Schuljahres fest, dass die Berufswahl und Integration mit einem Angebot mit Praxis besser gelingt, kann allenfalls ein Wechsel stattfinden. Ein solcher Wechsel wird in der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Team und der Schulleitung entschieden. Damit ein allfälliger Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt geprüft wird, muss der/die Lernende über einen Praktikumsplatz verfügen.
  • Darf ich das ZBA auch als reine Vorbereitung auf die WML-/FMS-/IMS-Aufnahmeprüfung besuchen? Muss ich dann trotzdem Bewerbungen für Lehrstellen schreiben?
    Auch wenn es das Ziel ist, eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren, wird vom ZBA ein parallellaufender Bewerbungsprozess verlangt. Entsprechend wird das Absolvieren von Schnupperlehren und die Lehrstellensuche in verwandten Berufen erwartet. Der Besuch des Brückenangebotes ist keine «Bestehens-Garantie» für eine Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfungen finden jeweils eine Woche nach den Herbstferien statt, die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturität erst im März. Das Ziel, eine nachhaltig erfolgreiche Anschlusslösung zu erreichen, ist mit einer frühzeitigen und breiten Suche klar erhöht. Deshalb werden auch in der Startphase (gleichzeitig wie die Vorbereitung zur Aufnahmeprüfung) Fortschritte im Berufswahlprozess verlangt.
    Die/der Lernende wird in der Vorbereitung zur Aufnahmeprüfung unterstützt. So wird jeweils eine spezielle Vorbereitungswoche angeboten. Selbständigkeit und Eigenverantwortung im Lernprozess werden dabei vorausgesetzt. Falls die gezeigten Leistungen das Bestehen einer Aufnahmeprüfung gefährden, behaltet sich das ZBA vor, die Anmeldung für eine weiterführende Schule nicht zu unterstützen.
  • Werde ich unterstützt, um meinen Traumberuf zu erreichen?

    Eine nachhaltig erfolgreiche Anschlusslösung zu erreichen, ist das Ziel der Begleitung am ZBA. Dabei unterstützen wir Sie so viel wie nötig und so wenig wie möglich.
    Eine ehrliche und realistische Einschätzung der aktuell vorhandenen Kompetenzen ist entscheidend, um die nächsten Schritte zu planen.
    Je nach Ausgangslage kann der «Traumberuf» direkt anvisiert werden. Oft ist es jedoch auch angebracht, die Berufswahl zu überdenken, auszuweiten und einen anderen passenden Einstieg in die Berufswelt zu wählen. Ein erfolgreicher Einstieg, der es erlaubt in der Berufswelt und im selbstbestimmten Leben Fuss zu fassen und den «Traumberuf» weiterhin als Antrieb für «Lebenslanges Lernen» dient.

  • Repetiere ich im Fokus Unterricht nur den Schulstoff der Sekundarschule, oder baue ich auch darauf auf?

    Der Lehrplan im Fokus Unterricht orientiert sich am 3. Zyklus des kantonalen Lehrplans 21. Eine optimale, individuelle Vorbereitung der Schulabgängerinnen und Schulabgänger auf die Berufsbildung oder eine weiterführende Schule wird angestrebt. Fachpersonen fördern, begleiten und unterstützen die Lernenden individuell nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen.

  • Ist ein Wechsel der Wahlfächer möglich?
    Die Wahlfächer werden nach den Berufsinteressen ausgesucht. Ein Wechsel der Wahlfächer während des Schuljahres ist nur bei stark wechselnden Berufswünschen angezeigt. Dies findet immer in Absprache mit der Schulleitung statt und ist nicht gewährt.
  • Besteht eine Garantie, dass ich nach dem Brückenjahr eine geeignete Anschlusslösung habe?
    Die Mitarbeitenden des ZBA haben viel Erfahrung im Bereich der Berufswahl und der beruflichen Integration. Viele Lernende finden daher mit der notwendigen Unterstützung jeweils eine geeignete Anschlusslösung. Voraussetzung für diesen Erfolg ist, dass die Lernenden über eine hohe Motivation verfügen, Leistung zu erbringen und sich für die Berufswahl zu engagieren. Dabei spielen Eigenverantwortung, Belastbarkeit, Ausdauer, Zielstrebigkeit und ein gesundes Selbstvertrauen eine wesentliche Rolle für einen erfolgreichen Abschluss.
  • Wie kann ich meinen Sohn/meine Tochter in der Lehrstellensuche unterstützen?
    • Jugendliche anhalten, telefonischen oder persönlichen Kontakt zu den Betrieben aufzunehmen
    • Es müssen unbedingt Schnupperlehren absolviert werden! Diese führen zur Lehrstellenfindung
    • Andere, verwandte Lehrberufe in Betracht ziehen, Wunschberufe können auch auf Umwegen erreicht werden
    • Lernende ermutigen, nicht aufzugeben – Kontinuität im Prozess zahlt sich aus!
    • Aufnahmeprüfungsvorbereitungen frühzeitig beginnen, das Brückenangebot ist keine «Bestehens-Garantie»!
  • Ist ein Übertritt ans Gymnasium möglich?

    Ein Übertritt an ein Gymnasium wird nur bedingt und in Ausnahmefällen unterstützt. Vom ZBA wird ein parallellaufender Bewerbungsprozess verlangt. Entsprechend wird das Absolvieren von Schnupperlehren und die Lehrstellensuche in verwandten Berufen erwartet. Für den Übertrittsentscheid sind das Gesamtbild der Zeugnisnoten und den Schlüsselkompetenzen, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials der/des Lernenden von Bedeutung. Über eine Aufnahme entscheidet die entsprechende Kantonsschule.