Die/der Lernende verpflichtet sich, mit der Unterschrift des Unterrichtsvertrages, während der vereinbarten Dauer eines regulären Schuljahres, das Brückenangebot zu besuchen und die geltenden Regeln einzuhalten.
Werden seitens zukünftigen Lehrbetriebes (z.B. Berufsmatura) oder weiterführende Schule besondere Sprachkompetenzen gefordert, besteht die Möglichkeit das ZBA im Laufe des zweiten Semesters für einen Sprachaufenthalt zu verlassen. Dafür wird die schriftliche Zusage für eine geeignete Anschlusslösung vorausgesetzt. Die Schulleitung entscheidet nach Eingang eines persönlichen Antrags von der/dem Lernenden und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet, ob der Austritt bewilligt wird.