Häufig gestellte Fragen

  • Wie finde ich ein Praktikum?

    Es gibt keinen «richtigen» Weg ein Praktikum zu finden. Wichtig ist, dass die Lernenden aktiv suchen und beispielsweise:

    • Bekannte und Verwandte fragen
    • Homepage von grossen Firmen (Coop, Manor etc.) anklicken – unter "Jobs" nach Praktika suchen
    • Betriebe, die in der Nähe liegen anfragen – anrufen – vorbeigehen
    • Bei Betrieben nachfragen, bei denen sie bereits geschnuppert haben
    • In Zeitschriften wie "Barni-Post", "Wochenpass" etc. nachschauen
    • Im Internet unter www.berufsberatung.ch oder www.yousty.ch

    Beachten Sie dazu auch den speziellen Leitfaden zur Praktikumssuche.

  • Soll ich bei der Praktikumssuche sagen, dass ich das Brückenangebot besuchen werde?

    Viele Betriebe kennen das Brückenangebot (ZBA) bereits. Sie arbeiten oft schon lange mit diesem Angebot zusammen. Darum ist es hilfreich, bei der Suche nach einem Praktikum zu sagen, dass man das ZBA besuchen wird.

  • In welcher Region kann ich mir ein Praktikum suchen?

    Es gibt keine festen Ortsgrenzen. Ein Praktikum ist auch ausserhalb des Kantons möglich. Wichtig ist der Arbeitsweg. Er soll nicht zu lang sein und gut machbar sein. Unsere Empfehlung: maximal 45 bis 60 Minuten pro Weg.

  • Wann kann ich mit dem Praktikum starten?

    Der Unterricht am Zentrum für Brückenangebote (ZBA) richtet sich nach den offiziellen Unterrichtszeiten der Stadt Luzern und beginnt Mitte August. Damit die Betreuung beim Praktikumsstart gut klappt, wird oft der 1. September als Starttag gewählt. In den ersten beiden Wochen gibt es zusätzlich verschiedene Einführungen, die nicht im normalen Stundenplan sind.

  • Was sind die nächsten Schritte, wenn ich einen Betrieb gefunden habe, der mir ein Praktikum anbietet?

    Wenn ein Praktikum gefunden wurde, sollte die zugeteilte fallführende Lehrperson informiert werden. Ist diese noch nicht bestimmt, sollte das Sekretariat des ZBA informiert werden.

  • An welchen Tagen kann ich arbeiten und an welchen Tagen bin ich in der Schule?

    Welche Wochentage für Unterricht und welche für das Praktikum gelten, wird erst mit der Klasseneinteilung im August festgelegt. Am Ende der Sommerferien erhalten die Jugendlichen dazu ein Schreiben.

    Wenn bis dahin schon ein Praktikum vorhanden ist und der Betrieb bestimmte Arbeitstage vorgibt, ist eine Meldung an das ZBA hilfreich.
    Wir versuchen dann, dies bei der Einteilung so gut wie möglich zu berücksichtigen.

  • Bekomme ich einen Arbeitsvertrag? Wenn ja, wer macht den und was ist darin geregelt?

    Für jedes Praktikum wird ein Praktikumsvertrag durch das Zentrum für Brückenangebote erstellt. Darin geregelt werden die üblichen Inhalte wie Vertragsdauer, Lohn, Probezeit, Ferien und vieles mehr, basierend auf dem Obligationenrecht (OR). Zu beachten: Der Arbeitsvertrag wird immer zwischen dem Betrieb und der erziehungsberechtigten Person und dem/der Lernenden vereinbart. Als ZBA sind wir vermittelnde Instanz.
    Eine Vertragsvorlage ist auf der Homepage des ZBA zu finden.

  • Wie viel Geld verdiene ich im Praktikum?

    Ab dem Schuljahr 25/26 gelten folgende Richtwerte für den Lohn im Praktikum:

    Umfang Betriebspraktikum (in Prozent)

    Referenzlohn (CHF)

    Mindestlohn (CHF) Maximallohn (CHF)
    1 Tag pro Woche (20%) 150.- 120.- 360.-

    2 Tage pro Woche (40%)

    300.-

    240.- 720.-

    3 Tage pro Woche (60%)

    450.-

    360.- 1080.-
    4 Tage pro Woche (80%) 600.- 480.- 1440.-

  • Bis wann muss ich ein Praktikum organisiert haben?

    Erfahrungen zeigen: Ein früher Start ins Praktikum im Brückenjahr hilft den Jugendlichen, gut in die Arbeitswelt zu kommen. Die Suche nach einem Praktikum hängt unter anderem davon ab, welchen Beruf die Jugendlichen wählen und wie viele Plätze die Betriebe anbieten. Normalerweise beginnen die Jugendlichen ihr Praktikum im Oktober oder November. Spätestens beginnen sollte es im Januar.

  • Können mehrere Praktika während des Schuljahres absolviert werden?

    Das Praktikum soll den Jugendlichen bessere Einblicke in die Arbeitswelt geben und Erfahrungen ermöglichen, die bei kurzen Schnupperlehren nicht möglich sind. Deshalb dauert ein Praktikum normalerweise 3 bis 9 Monate. Im Brückenjahr sollten nicht mehr als zwei Praktika gemacht werden.

  • Dürfen vierzehn- / fünfzehnjährige in ein Praktikum starten? Gibt es Rahmenbedingungen?

    Jugendliche, die bei Praktikumsbeginn jünger als 15 Jahre sind, brauchen eine Bewilligung von der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht. Zum Antrag gehört ein Arztzeugnis, das bestätigt, dass die/der Jugendliche für das Praktikum gesundheitlich geeignet ist. Bis zum 18. Geburtstag gelten die Jugendarbeitsschutz-Regeln. Diese sind auf der Homepage des SECO zu finden.

  • Ist ein Praktikum auch bei den Eltern im Betrieb möglich oder wird davon abgeraten?

    Viele Jugendliche haben schon Erfahrungen im Betrieb der Eltern gesammelt. Um neue Erfahrungen zu machen und eine unabhängige Referenz zu erhalten, ist es besser, das Praktikum nicht im elterlichen Betrieb zu machen. Es ist aber manchmal sinnvoll, zum Beispiel bevor ein anderes Praktikum gefunden wird, im Betrieb der Eltern zu arbeiten.

  • Wie sieht eine Wochenstruktur in der Zeit aus, in der ich noch kein Praktikum habe?

    Während dieser Zeit besuchen die Jugendlichen den Unterricht nach Stundenplan. Die unterrichtsfreien Tage dienen dazu, Praktikumsplätze zu suchen, Schnupperlehren zu machen oder Aufträge der Lehrpersonen zu erledigen. Diese Arbeiten werden von zu Hause aus gemacht. Die Jugendlichen müssen in dieser Zeit für die fallführende Lehrperson telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein. Wenn nötig, kann die Lehrperson die Jugendlichen zusätzlich für ein Coachinggespräch oder einen halben Arbeitstag in der Schule einladen.

  • Kann ich mein Praktikum auch während des Jahres wechseln?

    Praktika können laut Vertrag beendet werden. Deshalb ist grundsätzlich auch ein Wechsel des Praktikums möglich. Es wird einzeln geprüft und besprochen, ob ein Wechsel sinnvoll ist und wann er stattfinden sollte.

  • Muss das Praktikum zwingend im Zielberuf stattfinden?

    Nein, das ist nicht zwingend nötig. Viele Ausbildungsbetriebe finden es wichtig, dass ihre zukünftigen Lernenden schon aktive Erfahrungen in der Arbeitswelt haben. Wenn während des Brückenjahres bereits eine Ausbildungszusage vorliegt, wird geprüft, ob ein Wechsel ins Praktikum beim zukünftigen Ausbildungsbetrieb sinnvoll und möglich ist.

  • Gibt es Praktikumsstellen, die für den Prozess am ZBA nicht geeignet sind?

    Praktikumsstellen, die die Jugendarbeitsschutz-Regeln nicht einhalten (zum Beispiel mehr als 9 Stunden pro Tag oder beide Wochenendtage arbeiten), sind für die Lernenden am ZBA nicht geeignet.

  • Welche weiteren gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Arbeit in einem Praktikum für Jugendliche?

    Die Gesetze für die Arbeit von Jugendlichen stehen im Merkblatt „Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende in der Grundbildung“ (Link)