Die Aufnahme in die Fachklasse Grafik in Luzern setzt zwei bestandene Prüfungen voraus: das gestalterische Aufnahmeverfahren und das BM-Aufnahmeverfahren. Das gestalterische Verfahren besteht aus einer Hausaufgabe (Teil 1, Dezember–Anfang Januar) und einer praktischen Prüfung in den ersten drei Tagen der Fasnachtsferien (Teil 2). Wer einen einjährigen Vorkurs absolviert hat, kann direkt zu Teil 2. Die Aufnahme ist erst endgültig, wenn beide Verfahren bestanden sind.
Übersicht Aufnahmeverfahren Fachklasse Grafik Luzern
Anmeldung Aufnahmeverfahren (Berufsmaturität UND Gestaltung)
Die Anmeldung erfolgt für beide Aufnahmeverfahren (Berufsmaturität und Gestaltung).
Mit oder ohne 1-jährigen gestalterischen Vorkurs? Bitte nachfolgend entsprechenden Link anklicken.
Anmeldeschluss: 15. September 2026
Anmeldung OHNE 1-jährigen gestalterischen Vorkurs
Anmeldung MIT 1-jährigem gestalterischen Vorkurs
Hinweise zum Aufnahmeverfahren Berufsmaturität (BM)
Lernende aus dem Kanton Luzern
Die Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Luzern finden Sie unter Aufnahmebedingungen Berufs- und Fachmittelschulen. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung am Samstag, 24. Oktober 2026 ab.
Lernende aus dem Kanton Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz
Über einen prüfungsfreien Übertritt für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz entscheidet der Wohnsitzkanton. Melden Sie sich deshalb bei Ihrem Kanton über die Voraussetzungen und für das Formular zum prüfungsfreien Eintritt. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung an der Fachklasse Grafik am Samstag, 24. Oktober 2026 ab.
Lernende ausserhalb des Kantons Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz
Absolvieren das Aufnahmeverfahren in ihrem Wohnsitzkanton. Sobald Sie die Bestätigung für einen prüfungsfreien Eintritt in die Berufsmaturität haben oder die Aufnahmeprüfung bestanden haben senden sie uns die Bestätigung bitte per Mail an grafik.fmz@sluz.ch zu. Bis dahin wird mit der definitiven Aufnahme gewartet.
Hinweise zum Aufnahmeverfahren Gestaltung
Das gestalterische Aufnahmeverfahren besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil wird von Dezember bis Anfang Januar in Hausarbeit absolviert. Wer dieses besteht (oder einen 1-jährigen gestalterischen Vorkurs absolviert hat), wird zum 2. Teil zugelassen. Dieser findet jeweils von Montag bis Mittwoch der ersten Woche der Luzerner Fasnachtsferien im Schulhaus bei uns vor Ort statt.
Lernende, die einen 1-jährigen anerkannten gestalterischen Vorkurs absolvieren, werden direkt zum 2. Teil der gestalterischen Aufnahmeprüfung zugelassen.
Kick off 1. Teil: 1. Dezember 2026
2. Teil: 1. - 3. Februar 2027