Wer einen genehmigten Lehrvertrag besitzt, absolviert am Ende der Lehrzeit ein Qualifikationsverfahren, die Lehrabschlussprüfung LAP. Lernende, die das Qualifikationsverfahren QV erfolgreich durchlaufen, erhalten das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ bzw. Eidgenössische Berufsattest EBA.
- Die Details zur Lehrabschlussprüfung sind in der Bildungsverordnung geregelt (Prüfungsfächer, Prüfungsstoff, Prüfungsdauer).
- Der Betrieb und die Berufsfachschule informieren die Lernenden rechtzeitig über die detaillierten Anforderungen der Prüfung und bereiten sie darauf vor.
- Eine Anmeldung für das QV ist im Kanton Luzern nicht notwendig (Ausnahmen Lernende nach Art. 32 und Repetenten).
- Die Lehrabschlussprüfung gilt als Arbeitszeit und die dafür notwendige Zeit muss vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
- Für die Organisation der schulischen Prüfung sind die Berufsfachschulen zuständig. Die betrieblichen Prüfungen werden vom Kompetenzzentrum für Qualifikationsverfahren des Gewerbeverbandes des Kantons Luzern organisiert und durchgeführt.
- Die Lehrabschlussprüfung ist für die Lernenden kostenlos. Die Kosten für Prüfungsmaterial, Werkzeuge und allfällige Prüfungsgebühren übernehmen der Betrieb und der Kanton.
Alle Informationen über die Lehrabschlussprüfungen finden Sie unter www.qv.lu.ch
Informationen zur Schlussprüfung im Allgemeinbildenden Unterricht
Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene