Ausbildungsfinanzierung im Detail

Jahresbericht BIZ 2024

Statistischer Jahresvergleich Ausbildungsfinanzierung

Trends 2024

Im Berichtsjahr betrug das ausbezahlte Stipendienvolumen 7,876 Millionen Franken. Grundlage bildet die vom Gesetz vorgesehene Bedürftigkeit der Bezüger/innen sowie der Zweck mit Ausbildungsbeiträgen die Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung zu stärken.

Die Anzahl der eingegangenen Gesuche ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+3,5%), während das ausbezahlte Stipendienvolumen gesunken ist (-0,506 Millionen Franken). Die Anzahl abgewiesener Gesuche hat sich gegenüber dem Vorjahr wiederum erhöht. Die mit Abstand häufigsten Gründe für eine Abweisung sind das eigene Einkommen und die zumutbare Elternleistung.

Der Stipendienbeitrag für Personen, welche von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zugewiesen wurden, belief sich auf 0,819 Millionen Franken. Damit konnte ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige berufliche Integration von Personen mit Flüchtlingsstatus geleistet werden.

Bei den Darlehen ist ein stabiles Niveau zu verzeichnen. Das durchschnittlich bezogene Darlehen lag bei rund 5’500 Franken pro Person. Darlehen können Stipendien ergänzen und müssen bis spätestens 10 Jahre nach Abschluss der Ausbildung wieder zurückbezahlt sein.

Die Fachstelle Stipendien konnte auch in diesem Jahr viele Ratsuchende durch ihre Beratungs- und Informationsdienstleistungen erreichen. Es wurden 2'138 telefonische sowie 1'309 schriftliche Fachauskünfte erteilt. Dies sind noch einmal rund 9% Fachauskünfte mehr als im Jahr zuvor (2023: 3'168). Die Kurzberatungen im Informationszentrum wurden von 100 Personen in Anspruch genommen und es wurden 5 obligatorische Darlehensgespräche (für Darlehen über Fr. 10'000.-) durchgeführt. Trotz der hohen Anzahl an Gesuchen konnte die zum Ziel gesetzte Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 6 Wochen eingehalten werden.

So geht es weiter

Der Fachstelle Stipendien ist es ein Anliegen, Personen in Ausbildung mit finanziellem Unterstützungsbedarf auch im Ausbildungsjahr 2025/26 zu erreichen und die hohe Qualität der Dienstleistungen im Bereich der Ausbildungsfinanzierung fortzusetzen.

Geplant sind für 2025 die Vorbereitungen für eine Gesetzesrevision sowie eine Verordnungsanpassung, welche die Teuerung bei den Kostenpauschalen berücksichtigt. Ziel der Revision des Stipendiengesetzes (in Kraft seit 2014) ist, die bewährte Praxis weiter zu stärken und die effiziente Gesuchsbearbeitung auch in Zukunft zu gewährleisten. Dabei steht die kundenfreundlich geringe Bearbeitungsdauer auch weiterhin im Zentrum, durch die sich die Fachstelle Stipendien des BIZ Luzern auszeichnet.

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern