Für den Unterricht an Bildungsinstitutionen der Höheren Berufsbildung (HBB) gilt ab dem 20. Dezember 2021 die 3G-Regel mit Maskenpflicht. Studierende können am Präsenzunterricht sowie an den Prüfungen teilnehmen, sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Personen, welche weder geimpft noch genesen sind, können ihr Zertifikat wie folgt erlangen:
- Negativer PCR-Test: 72-Stunden gültig
- Negativer Antigen-Schnelltest: 24-Stunden gültig
- Gepoolte PCR-Speicheltests: 72-Stunden gültig (together we test)
Bei Fragen zum Covid-Zertifikat wenden Sie sich an die Hotline: +41 41 228 64 46 (Mo – So von 9 – 17 Uhr) oder zertifikat@lu.ch.
Bildungsinstitutionen können eine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende und Lehrpersonen anordnen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Auf jeden Fall gilt für Mitarbeitende und Lehrpersonen die Maskenpflicht und die Präventionsmassnahmen gemäss Art. 25 Covid-Verordnung besondere Lage.
Die Bildungsinstitutionen sorgen mit der regelmässigen Zugangskontrolle für die Prüfung der Zertifikate. Der Impfstatus der Studierenden darf dabei nicht abgefragt werden.
Siehe SBFI-Merkblatt
Siehe Covid-Verordnung besondere Lage vom 20. Dezember 2021 mit den für die HBB relevanten Artikeln 10 (Schutzkonzept), 19a (3G für HBB) sowie 25 (Präventionsmassnahmen)