Damit Höhere Fachschulen von den Kantonen finanziert werden und eidgenössisch anerkannte Diplome vergeben können, müssen sie auf der Basis des Rahmenlehrplans je Bildungsgang und Standort ein eidgenössisches Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Der Bildungsanbieter reicht dem Standortkanton die vollständige Dokumentation des Bildungsganges gemäss den Vorgaben des Leitfadens des SBFI zum Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomen der Höheren Fachschulen (Anhänge 1-4) ein.
Der Standortkanton nimmt eine erste Vorprüfung vor und reicht das Gesuch dem SBFI zusammen mit einem Empfehlungsschreiben spätestens 6 Monate vor dem geplanten Start des Referenzbildungsganges ein.
Das Anerkennungsverfahren erstreckt sich über die Dauer der ersten Kohorte und wird von zwei vom SBFI mandatierten Experten begleitet. Mit Abschluss des ersten Jahrganges entscheidet das SBFI auf Empfehlung der beiden Experten über die Anerkennung des Bildungsganges mittels einer Verfügung.