Die Anerkennungsverfahren von HF-Bildungsgängen und NDS-HF richten sich nach dem SBFI-Leitfaden Anerkennungsverfahren und den zugehörigen Anhängen.
Der Bildungsanbieter reicht dem Kanton Luzern die vollständige elektronische Dokumentation des Bildungsganges gemäss den Vorgaben des SBFI-Leitfadens Anerkennungsverfahren (Anhänge 1-4) ein. Dossiers in Papierform werden nicht entgegengenommen. Damit die Finanzierung auf das neue Studienjahr (Stichtag 15. September) gewährleistet ist, müssen die Anerkennungsdossiers jeweils Ende Januar beim Kanton eingereicht werden. Der Standortkanton nimmt eine erste Vorprüfung vor und reicht das Gesuch dem SBFI zusammen mit einem Empfehlungsschreiben spätestens 6 Monate vor dem geplanten Start des Referenzbildungsganges ein.
Das Anerkennungsverfahren erstreckt sich über die Dauer der ersten Kohorte und wird von zwei vom SBFI mandatierten Experten begleitet. Mit Abschluss des ersten Jahrganges entscheidet das SBFI auf Empfehlung der beiden Experten über die Anerkennung des Bildungsganges mittels einer Verfügung.
Die Anerkennung der HF-Bildungsgänge und NDS-HF werden regelmässig aufgrund der revidierten Rahmenlehrpläne überprüft. Der Bildungsanbieter muss den Kanton Luzern jeweils über die Einreichung der Dokumentation an das SBFI zur Überprüfung der Anerkennung informieren.