Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel (PSM) einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss dementsprechend die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Hier finden Sie die Informationen zu aktuellen Regelungen.
Die Fachbewilligung soll per 2026 in ein digitales Format überführt und in einem zentralen Register erfasst werden. Die Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Hier finden Sie die Informationen zu den Regelungen ab 2026.