Fachbewilligung Pflanzenschutz

Hilfestellung zur Beurteilung, ob man über eine FaBe Pflanzenschutz verfügt.

 

Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss dementsprechend die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Für Sie als Landwirt/in EFZ stellt sich als erstes die Frage, wann Sie Ihre Ausbildung (LandwirtIn EFZ) abgeschlossen haben und in Rahmen welcher Tätigkeit Sie Pflanzenschutzmittel einsetzten:

Ausnahme I: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung.
Ausnahme II: Wer vor dem 1. Juli 1993 eine Lehre im Bereich Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, ohne Fachbewilligung auf dem eigenen Betrieb oder dem Betrieb des Arbeitgebers Pflanzenschutzmittel zu verwenden und andere dabei anzuleiten.

Die Ausbildung via Direktzahlungskurs oder Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter (BP) beinhaltet keine Fachbewilligung.

Personen ohne landwirtschaftliche Ausbildung müssen in jedem Fall die Fachbewilligung nachholen. Ausnahme: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung. 

 

Folgende Ausbildungen werden bezüglich Fachbewilligung der Ausbildung als Landwirt/in EFZ gleichgestellt:

  • Gemüsegärtnerin / Gemüsegärtner EFZ
  • Obstfachfrau / Obstfachmann EFZ
  • Winzerin / Winzer EFZ
  • Gärtnerin / Gärtner EFZ

Sind Sie unsicher, ob Sie über eine Fachbewilligung oder einen anerkannten Abschluss verfügen? Nutzen Sie unsere Hilfestellung. Zudem finden Sie alle anerkannten Abschlüsse in der Liste der als Fachbewilligung oder Sachkenntnis anerkannten Ausbildungsabschlüsse des Bundesamtes für Umwelt.

 

Sie möchten die Fachbewilligung Pflanzenschutz erwerben?

Aktuell bietet in der Deutschschweiz der Strickhof separate Kurse zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutz an. Sie finden alle Informationen zum Kurs und zu den nächsten Kursdaten unter dem Link.

Am BBZN und an anderen Schulen ist der Erwerb der Fachbewilligung als freiwilliger Teil einiger BLS-Module möglich. Für Details erkundigen Sie sich beim Kurssekretariat (041 228 30 70 /E-Mail) oder bei den zuständigen Mitarbeitenden.

 

Digitale Fachbewilligung ab 2026  sowie Weiterbildungspflicht

Die Fachbewilligung soll per 2026 in ein digitales Format überführt und in einem zentralen Register erfasst werden. Die Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Über die Änderungen im Bereich der Fachbewilligung werden wir Sie über unsere Newsletter  und auf dieser Seite laufend informieren. 

 


Kontakt

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen