Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss dementsprechend die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Für Sie als Landwirt/in EFZ stellt sich als erstes die Frage, in welchem Rahmen Sie Pflanzenschutzmittel einsetzen:
- Auf dem eigenen Betrieb
- In einem Arbeitsverhältnis (z.B. Anstellung auf einem Landwirtschaftsbetrieb)
- Für Dritte als Lohnunternehmer
Falls für Sie Fall 1 oder 2 zutrifft, haben Sie bereits in Ihrer Ausbildung integriert die Fachbewilligung erlangt.
Setzen Sie jedoch PSM für Dritte als Lohnunternehmer ein, gilt es folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Sie haben Ihre landwirtschaftliche Ausbildung nach 1993 abgeschlossen, somit haben Sie die Fachbewilligung im Rahmen Ihrer Ausbildung erlangt.
- Sie haben Ihre landwirtschaftliche Ausbildung vor 1993 abgeschlossen, somit müssen Sie zwingend eine Fachbewilligung erwerben, falls Sie PSM-Arbeiten für Dritte anbieten. Ausnahme: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung.
Die Ausbildung via Direktzahlungskurs oder Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter (BP) beinhaltet keine Fachbewilligung.
Personen ohne landwirtschaftliche Ausbildung müssen in jedem Fall die Fachbewilligung nachholen. Ausnahme: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung.
Folgende Ausbildungen werden bezüglich Fachbewilligung der Ausbildung als Landwirt/in EFZ gleichgestellt:
- Gemüsegärtnerin / Gemüsegärtner EFZ
- Obstfachfrau / Obstfachmann EFZ
- Winzerin / Winzer EFZ
- Gärtnerin / Gärtner EFZ
Sind Sie unsicher, ob Ihr Abschluss Sie zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln qualifiziert? Hier finden Sie alle anerkannten Abschlüsse
Liste der als Fachbewilligung oder Sachkenntnis anerkannten Ausbildungsabschlüsse des Bundesamtes für Umwelt.
Sie möchten die Fachbewilligung Pflanzenschutz erwerben?
Aktuell bietet in der Deutschschweiz einzig der Strickhof separate Kurse zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutz an.
Sie finden alle Informationen zum Kurs und zu den nächsten Kursdaten unter folgendem Link.
Am BBZN und an anderen Schulen ist der Erwerb der Fachbewilligung als freiwilliger Teil einiger BLS-Module möglich. Für Details erkundigen Sie sich beim Kurssekretariat oder bei den zuständigen Mitarbeitenden.
Digitale Fachbewilligung ab 2026 sowie Weiterbildungspflicht
Geplant ist, dass die Fachbewilligung in ein digitales Format überführt wird und dann in einem zentralen Register erfasst und fünf Jahre gültig ist. Die Fachbewilligung kann dann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Über die Änderungen im Bereich der Fachbewilligung werden wir Sie über unsere Newsletter oder auf dieser Seite informieren.