Welche FaBe brauche ich?
Neu wird die FaBe einem der vier Anwendungsbereiche in der Tabelle unten zugeordnet. D.h. mit einer FaBe Gartenbau dürfen z. B. Gärten von Drittpersonen behandelt werden, mit einer FaBe Landwirtschaft jedoch nicht. Der eigene Garten darf jedoch mit einer FaBe L behandelt werden. Wird z.B. ein Landwirtschaftsbetrieb und einen Gartenbaubetrieb geführt, braucht es beide Fachbewilligungen: FaBe L und FaBe G.
Weihnachtsbäume, welche als «Zierpflanzen» gelten, dürfen mit einer FaBe L oder G behandelt werden.
In welchen Fällen braucht es keine FaBe PSM?
- Wenn PSM für die nichtberufliche Verwendung gebraucht werden.
- Wenn man von einer Person in der gleichen Organisation angeleitet wird, welche im Besitz einer gültigen FaBe PSM ist.
In diesem Fall übernimmt die FaBe PSM inhabende Person die Verantwortung und haftet bei unsachgemässer Handlung.
Dies gilt z. B für Gemüsebäuerinnen und Gemüsebauern, die Saisonkräfte ohne FaBe PSM beschäftigen, oder für Personen, die Auszubildende betreuen.
Die Frau des Landwirtes gehört ebenfalls der «gleichen Organisation» an. Besitzt diese eine FaBe PSM, kann ihr Ehemann unter ihrer Anleitung PSM ausbringen.
Eine ausführliche Vorgehensweise finden Sie hier: Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM.
Wie erhalte ich die digitale FaBe PSM?
Wer die Frist vom 31. Juli 2026 für den Umtausch seiner physischen FaBe PSM oder eines als FaBe anerkannten Abschluss in eine elektronische FaBe verpasst hat, kann bis zum 31. März 2027 beim Support der Geschäftsstelle der Identitas AG ein Gesuch um nachträglichen Umtausch einreichen. Voraussetzung ist eine plausible Begründung, weshalb die Frist nicht eingehalten werden konnte. Nach Prüfung des Gesuchs, erhalten Sie von der Identitas AG einen Direktlink zum Antragsformular.
Kontakt Support: Tel. 0848 233 233, Email: fabe-psm@identitas.ch.
Hinweis: Einige als FaBe anerkannte Abschlüsse sind nach altem Recht im Gartenbau wie auch in der Landwirtschaft gültig. Die neue digitale FaBe PSM ist jeweils nur für einen Anwendungsbereich gültig.
Angenommen Sie haben einen Landwirtschaftsbetrieb und führen nebenbei auch einen Gartenbaubetrieb und sind im Besitz eines EFZ Landwirtschaft nach altem Recht. D.h. Sie müssen mit dem gleichen Ausbildungsnachweis einmal die FaBe L und einmal die FaBe G gleichzeitig auswählen. Eine weitere FaBe kann im Nachhinein nicht ohne Umstände hinzugefügt werden..
Die Registrierung ist einfach und benötigt nur wenig Zeit.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Nutzen Sie den Direktlink, der Ihnen von der Identitas AG zugestellt wurde
- Loggen Sie sich mit den gleichen Zugangsdaten wie bei agate ein (z.B. CH-Login) oder AGOV (Auch ohne Betrieb möglich)
- Füllen Sie das elektronische Formular mit Ihren Daten aus*
- Laden Sie Ihren bisherigen Fachbewilligungsnachweis hoch
- Wählen Sie die gewünschte Kategorie Landwirtschaft (evtl. auch Gartenbau)
- Senden Sie das Formular ab
Für den Antrag brauchen Sie ein Foto oder Scan Ihres bisherigen Fachbewilligungsausweises. Dass kann der EFZ-Ausweis, das Diplom der Meisterprüfung oder der Ausweis der bisherigen Fachbewilligung sein.
Sie können Ihre Berufsatteste nicht mehr finden?
Zur Nachbestellung von Berufsattesten bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) kann folgendes Formular verwendet werden:
→ Bestellung EFZ inkl. Notenausweise senden Sie an: qv@lu.ch
Weitere Informationen zum Umtausch ihrer FaBe PSM