Digitale Fachbewilligung ab 2026 sowie Weiterbildungspflicht ab 2027
Ab dem 3. Januar 2026 wird die Fachbewilligung in ein digitales Format überführt und nur noch in digitaler Form ausgestellt und als QR-Code in der App FaBe PSM verfügbar sein. Alle Inhaber/innen einer Fachbewilligung werden somit im FaBe-PSM-Register erfasst. Die Applikation für iOS und Android kann im App Store oder auf Google Play heruntergeladen werden. Personen ohne Smartphone können den QR-Code direkt von ihrem persönlichen Konto im FaBe-PSM-Register ausdrucken. Die FaBe wird nur noch befristet ausgestellt und die Erneuerung erfordert die Teilnahme an Weiterbildungen im Zeitraum von fünf Jahren. Diese setzen sich aus Wahl- und Pflichtveranstaltungen zusammen, die sicherstellen sollen, dass die Anwendenden stets auf dem neuesten Stand der Technik und der Sicherheitsvorschriften sind.
Umtausch der alten FaBe
Was muss ich tun, damit meine Fachbewilligung nach altem Recht ab dem 01.01.2026 gültig bleibt?
Alle Ausbildungsabschlüsse, die als Fachbewilligung Landwirtschaft anerkannt werden, können vom 03.01.2026 bis 30.06.2026 gegen die digitale Fachbewilligung umgetauscht werden. Schritte zum Umtauschen Ihrer alten FaBe bzw. Ihres anerkannten Ausbildungsabschlusses finden sie hier.
Sie können Ihre Berufsatteste nicht mehr finden? Zur Nachbestellung von Berufsattesten bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) kann folgendes Formular verwendet werden:
→ Bestellung EFZ und EBA inkl. Notenausweise senden Sie an: qv@lu.ch
Kauf und Anwendung von PSM ab 2027
Der Kauf von PSM für die berufliche und gewerbliche Verwendung ist ab 01.01.2027 nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung gestattet. Dies soll den verantwortungsvollen Umgang mit PSM fördern und deren unsachgemässe Verwendung verhindern. Die Anwendung von PSM unter Anleitung bleibt weiterhin möglich.
Wer kann PSM kaufen?
Nur InhaberInnen einer gültigen Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) dürfen PSM für die berufliche Verwendung kaufen. Dazu müssen Sie beim Kauf ihren Identitätsausweis und die digitale FaBe PSM (QR Code) bei der Verkaufsstelle vorweisen.
Darf ich die gekaufte Ware von einer Drittperson abholen lassen?
Ja. Die Drittperson muss dazu ein Konto im FaBe-PSM-Register besitzen und im gleichen Unternehmen bzw. dieselbe Institution registriert sein. Dann können Sie diese Drittperson beauftragen, das PSM für Sie abzuholen. Die genaue Anleitung um PSM zu kaufen finden sie HIER
In der Übergangszeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 können Sie weiterhin Pflanzenschutzmittel kaufen, während Sie auf die neue Fachbewilligung warten, und Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Weiterbildungszyklen ab 2027
Die Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann durch den Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden.
Für alle nach dem 01.01.2000 erworbenen anerkannten Ausbildungsabschlüsse und Fachbewilligung ist die neu ausgestellte Fachbewilligung ab dem Ausstellungsdatum während fünf Jahren gültig. Durch den Besuch von Weiterbildungen kann die Fachbewilligung um weitere fünf Jahre verlängert werden. D.h. die Weiterbildungsstunden für den ersten Weiterbildungszyklus müssen zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.12.2031 absolviert werden.
Zu beachten: Für Fachbewilligungs-Abschlüsse, welche vor dem 01.01.2000 gemacht wurden, dauert der erste Weiterbildungszyklus drei statt fünf Jahre. D.h. die Weiterbildungsstunden müssen zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.12.2029 absolviert werden. Danach gelten für alle Weiterbildungszyklen fünf Jahre.
Anzahl Stunden Weiterbildungspflicht
Für die Fachbewilligung Landwirtschaft müssen innerhalb eines Weiterbildungszyklus insgesamt 8 Stunden Weiterbildungskurse besucht werden. Davon werden 2 Stunden zu obligatorischen Themen und 6 Stunden zu optionalen Themen besucht.
Kontakt
Shakira Fataar
BBZN Hohenrain
041 228 30 38
079 655 56 31
E-Mail
jeweils von Montag bis Mittwoch erreichbar