Digitale Fachbewilligung ab 2026 sowie Weiterbildungspflicht

Die Fachbewilligung soll per 2026 in ein digitales Format überführt und in einem zentralen Register erfasst werden. Die Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Hier finden Sie die Informationen zu den Regelungen ab 2026.

 

Einführung revidierter bzw. neu erlassener Verordnungen über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel

Ab dem 1. Januar 2026 treten die überarbeiteten und neu erlassenen Verordnungen in Kraft, welche die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) regeln. Diese umfassen die Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von PSM in der Landwirtschaft (VFB-L), im Gartenbau (VFB-G), in der Waldwirtschaft (VFB-W) sowie für die Verwendung von Herbiziden in speziellen Bereichen (VFB-SB).

Übergangsregelung bis Ende 2026

Landwirte/innen und andere Fachbewilligungsinhaber/innen können PSM bis Ende 2026 weiterhin gemäss den bisherigen Regelungen anwenden und erwerben, solange sie eine gültige Fachbewilligung oder einen anerkannten Abschluss besitzen. Damit die Fachbewilligung über 2026 hinaus gültig bleibt, müssen Fachbewilligungsinhaber/innen diese bzw. Ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 umwandeln lassen. Die Erfassung der Fachbewilligung erfolgt in einem zentralen Register und wird dann nur noch digital geführt. Personen die eine Lehre in der Landwirtschaft vor 1993 abgeschlossen haben, hinterlegen ebenfalls ihren Ausbildungsabschluss. Diese Personen erhalten ab 2026 eine Fachbewilligung, die ebenfalls im Register aufgeführt wird.

Weitere Informationen zur Erfassung werden über unsere Newsletter publiziert.

  • Sie sind nicht sicher, ob Ihr Ausbildungsabschluss die Fachbewilligung beinhaltet? Informationen dazu finden Sie hier (FaBe aktuell)


Befristung und Weiterbildung ab 2027

Die neue Fachbewilligung ist befristet für fünf Jahre gültig. Ab 2026 werden die Fachbewilligungen nur noch in digitaler Form ausgestellt und alle Inhaber/innen einer Fachbewilligung werden in einem zentralen Register erfasst. Die Erneuerung erfordert die Teilnahme an Weiterbildungen. Diese setzen sich aus Wahl- und Pflichtveranstaltungen zusammen, die sicherstellen sollen, dass die Anwendenden stets auf dem neuesten Stand der Technik und der Sicherheitsvorschriften sind.


Verkauf und Anwendung von PSM

Der Verkauf von PSM für die berufliche Verwendung ist ab 2027 nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung gestattet. Dies soll den verantwortungsvollen Umgang mit PSM fördern und deren unsachgemässe Verwendung verhindern. Die Anwendung von PSM unter Anleitung bleibt weiterhin möglich.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den Einsatz von PSM sicherer und nachhaltiger zu gestalten und den Anwendenden das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln die Umwelt und Gesundheit der Anwendenden bestmöglich zu schützen.


Fachbewilligungslizenzen ab 2026 und Anzahl Stunden Weiterbildungspflicht:

A –Lizenz für die Verwendung aller PSM in der Landwirtschaft

  • Weiterbildung: 8 h alle 5 Jahre
  • spezifische Themen Landwirtschaft

S-Lizenzen nur für die Verwendung von Herbiziden in allen Bereichen, einschliesslich der Einzelpflanzenbehandlung in der Landwirtschaft

  • Weiterbildung: 4 h alle 5 Jahre
  • spezifische Themen zum Einsatz von Herbiziden

H-Lizenz für die Verwendung aller PSM im Gartenbau, Hauswart, Golf-, Sportplätze

  • Weiterbildung: 6 h alle 5 Jahre
  • spezifische Themen Gartenbau


Kontakt

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail

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