Welche FaBe brauche ich?
Neu wird die FaBe einem der vier Anwendungsbereiche in der Tabelle unten zugeordnet. D.h. mit einer FaBe Gartenbau dürfen z. B. Gärten von Drittpersonen behandelt werden, mit einer FaBe Landwirtschaft jedoch nicht. Der eigene Garten darf jedoch mit einer FaBe L behandelt werden. Wird z.B. ein Landwirtschaftsbetrieb und einen Gartenbaubetrieb geführt, braucht es beide Fachbewilligungen: FaBe L und FaBe G.
Weihnachtsbäume, welche als «Zierpflanzen» gelten, dürfen mit einer FaBe L oder G behandelt werden.
In welchen Fällen braucht es keine FaBe PSM?
- Wenn PSM für die nichtberufliche Verwendung gebraucht werden.
- Wenn man von einer Person in der gleichen Organisation angeleitet wird, welche im Besitz einer gültigen FaBe PSM ist.
In diesem Fall übernimmt die FaBe PSM inhabende Person die Verantwortung und haftet bei unsachgemässer Handlung.
Dies gilt z. B für Gemüsebäuerinnen und Gemüsebauern, die Saisonkräfte ohne FaBe PSM beschäftigen, oder für Personen, die Auszubildende betreuen.
Die Frau des Landwirtes gehört ebenfalls der «gleichen Organisation» an. Besitzt diese eine FaBe PSM, kann ihr Ehemann unter ihrer Anleitung PSM ausbringen.
Eine ausführliche Vorgehensweise finden Sie hier: Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM.
Wie erhalte ich die digitale FaBe PSM?
Alle die bereits eine FaBe besitzen oder einen als FaBe anerkannten Abschluss, können ab dem 3. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 ihre Nachweise auf dem FaBe-PSM-Register hochladen, um die digitale FaBe PSM zu erhalten.
Hinweis: Einige als FaBe anerkannte Abschlüsse sind nach altem Recht im Gartenbau wie auch in der Landwirtschaft gültig. Die neue digitale FaBe PSM ist jeweils nur für einen Anwendungsbereich gültig.
Angenommen Sie haben einen Landwirtschaftsbetrieb und führen nebenbei auch einen Gartenbaubetrieb und sind im Besitz eines EFZ Landwirtschaft nach altem Recht. D.h. Sie müssen mit dem gleichen Ausbildungsnachweis einmal die FaBe L und einmal die FaBe G anfordern.
Die Registrierung ist einfach und benötigt nur wenig Zeit.
Eine Registrierung ist ab dem 03. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 möglich.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Gehen Sie auf folgende Webseite FaBe-PSM
- Logen Sie sich mit den gleichen Zugangsdaten wie bei agate ein (z.B. CH-Login)
- Füllen Sie das elektronische Formular mit Ihren Daten aus*
- Laden Sie Ihren bisherigen Fachbewilligungsnachweis hoch
- Wählen Sie die gewünschte Kategorie Landwirtschaft (evtl. auch Gartenbau)
- Senden Sie das Formular ab
Für den Antrag brauchen Sie ein Foto oder Scan Ihres bisherigen Fachbewilligungsausweises. Dass kann der EFZ-Ausweis, das Diplom der Meisterprüfung oder der Ausweis der bisherigen Fachbewilligung sein.
*Die UID-Nr. ist die Unternehmensidentifikationsnummer. Man findet sie im LAWIS.
Für den Antrag einer FaBe-PSM wird die UID-Nr. nicht benötigt. Sie muss dann angegeben werden, wenn eine andere Person ohne FaBe-PSM und vom gleichen Betrieb Pflanzenschutzmittel abholen soll, die vorgängig bestellt wurden.
Sie können Ihre Berufsatteste nicht mehr finden?
Zur Nachbestellung von Berufsattesten bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) kann folgendes Formular verwendet werden:
→ Bestellung EFZ inkl. Notenausweise senden Sie an: qv@lu.ch
Weitere Informationen zum Umtausch ihrer FaBe PSM