Fachbewilligung aktuell

Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel (PSM) einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss dementsprechend die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.

Hilfestellung zur Beurteilung, ob man über eine Fachbewilligung Pflanzenschutz verfügt.

 

Für Sie als Landwirt/in EFZ stellt sich als erstes die Frage, wann Sie Ihre Ausbildung (Landwirt/In EFZ) abgeschlossen haben und in Rahmen welcher Tätigkeit Sie Pflanzenschutzmittel einsetzten:

Ausnahme I: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung.
Ausnahme II: Wer vor dem 1. Juli 1993 eine Lehre im Bereich Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, ohne Fachbewilligung auf dem eigenen Betrieb oder dem Betrieb des Arbeitgebers Pflanzenschutzmittel zu verwenden und andere dabei anzuleiten.

Die Ausbildung via Direktzahlungskurs oder Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter (BP) beinhaltet keine Fachbewilligung.

Personen ohne landwirtschaftliche Ausbildung müssen in jedem Fall die Fachbewilligung nachholen. Ausnahme: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung. 

 

Folgende Ausbildungen werden bezüglich Fachbewilligung der Ausbildung als Landwirt/in EFZ gleichgestellt:

  • Gemüsegärtnerin / Gemüsegärtner EFZ
  • Obstfachfrau / Obstfachmann EFZ
  • Winzerin / Winzer EFZ
  • Gärtnerin / Gärtner EFZ

Sind Sie unsicher, ob Sie über eine Fachbewilligung oder einen anerkannten Abschluss verfügen? Nutzen Sie unsere Hilfestellung. Zudem finden Sie alle anerkannten Abschlüsse in der Liste der als Fachbewilligung oder Sachkenntnis anerkannten Ausbildungsabschlüsse des Bundesamtes für Umwelt.

 

Sie möchten die Fachbewilligung Pflanzenschutz erwerben?

 

Aktuell bietet in der Deutschschweiz der Strickhof (ZH) (Link) und Römerrain (SZ) (Link) separate Kurse zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutz an. Die Kurse sind meist früh ausgebucht und innerkantonale Anmeldungen werden vorrangig behandelt.

Sind Sie daran interessiert bis Ende 2025 noch eine Fachbewilligung nach alten Regelungen abzuschliessen?
Dann melden Sie Ihr Interesse unter folgendem Link an.

Am BBZN und an anderen Schulen ist der Erwerb der Fachbewilligung als freiwilliger Teil einiger BLS-Module möglich. Für Details erkundigen Sie sich beim Kurssekretariat (041 228 30 70 /E-Mail) oder bei den zuständigen Mitarbeitenden.

 

 

 


Kontakt

Mario Kurmann
BBZN Hohenrain
041 228 30 89
079 722 68 95
E-Mail

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