Ausnahmefälle
Anleitung von Personen ohne Fachbewilligung (FaBe)
Sie brauchen keine Fachbewilligung, wenn sie von einer Person angeleitet werden, die die Fachbewilligung besitzt und in der gleichen Organisation tätig ist. In diesem Fall übernimmt diese FaBe inhabende Person die Verantwortung und haftet bei unsachgemässer Handlung.
Dies gilt z. B für Gemüsebäuerinnen und Gemüsebauern, die Saisonkräfte ohne FaBe beschäftigen, oder für Personen, die Auszubildende betreuen.
Eine ausführliche Vorgehensweise finden Sie hier: Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM
Übergangsbestimmung bis 01.01.2027
Wer vor dem 1. Juli 1993 eine Lehre im Bereich Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, ohne Fachbewilligung auf dem eigenen Betrieb oder dem Betrieb des Arbeitgebers Pflanzenschutzmittel zu verwenden und andere dabei anzuleiten. Für Lohnarbeiten gilt diese Übergangsbestimmung jedoch nicht, eine Fachbewilligung ist zwingend erforderlich.
Erwerb der Fachbewilligung
Die Fachbewilligung Landwirtschaft kann durch den Besuch von speziellen Kursen erworben werden, wo die notwendigen Fachkenntnisse vermittelt werden.
Sie möchten die Fachbewilligung Pflanzenschutz erwerben?
Das BBZN Hohenrain (LU) wird in Zusammenarbeit mit der Liebegg (AG) und dem Schluechthof (ZG) im Oktober 2025 einen Kurs zum Erlangen einer Fachbewilligung nach «altem Recht» anbieten. Der Kurs besteht aus zwei Tagen Theorie und einem Tag Praxis inkl. Prüfung. Die FaBe kann anschliessend 2026 in eine digitale Fachbewilligung umgewandelt werden.
Weiter bietet in der Deutschschweiz der Strickhof (ZH) (Link), Römerrain (SZ, mit Obstfachkurs) und das Inforama Rütti (BE) (Link) Kurse zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutz in der Landwirtschaft an. Die Kurse sind meist früh ausgebucht und innerkantonale Anmeldungen werden vorrangig behandelt.
Weiter können Mitglieder des Lohnunternehmerverbandes das Zertifikat Pflanzenschutz – Verband Lohnunternehmer Schweiz erwerben, welches neu ebenfalls als Fachbewilligung Landwirtschaft anerkannt wird.
Für die Fachbewilligung in anderen Bereichen sind folgende Anbieter zuständig: