Fachbewilligung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Wer beruflich oder gewerblich PSM einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung.

Liste anerkannter Ausbildungsabschlüsse

Sie setzten PSM ein und sind sich nicht sicher, ob ihr Ausbildungsabschluss als Fachbewilligung PSM anerkannt wird?

Infos dazu finden Sie unter der Auflistung der Ausbildungsabschlüsse, die bis zum 31.12.2025 als Fachbewilligung Landwirtschaft und Gartenbau anerkannt werden:

Ausnahmefälle

Anleitung von Personen ohne Fachbewilligung (FaBe)

Sie brauchen keine Fachbewilligung, wenn sie von einer Person angeleitet werden, die die Fachbewilligung besitzt und in der gleichen Organisation tätig ist. In diesem Fall übernimmt diese FaBe inhabende Person die Verantwortung und haftet bei unsachgemässer Handlung.

Dies gilt z. B für Gemüsebäuerinnen und Gemüsebauern, die Saisonkräfte ohne FaBe beschäftigen, oder für Personen, die Auszubildende betreuen.

Eine ausführliche Vorgehensweise finden Sie hier: Anleiten anderer Personen bei der Anwendung von PSM

Übergangsbestimmung bis 01.01.2027

Wer vor dem 1. Juli 1993 eine Lehre im Bereich Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, ohne Fachbewilligung auf dem eigenen Betrieb oder dem Betrieb des Arbeitgebers Pflanzenschutzmittel zu verwenden und andere dabei anzuleiten. Für Lohnarbeiten gilt diese Übergangsbestimmung jedoch nicht, eine Fachbewilligung ist zwingend erforderlich.


Erwerb der Fachbewilligung

Die Fachbewilligung Landwirtschaft kann durch den Besuch von speziellen Kursen erworben werden, wo die notwendigen Fachkenntnisse vermittelt werden.

Sie möchten die Fachbewilligung Pflanzenschutz erwerben?

Aktuell bietet in der Deutschschweiz der Strickhof (ZH) (Link), Römerrain (SZ, mit Obstfachkurs) und das Inforama Rütti (BE) (Link) Kurse zum Erlangen der Fachbewilligung Pflanzenschutz in der Landwirtschaft an. Die Kurse sind meist früh ausgebucht und innerkantonale Anmeldungen werden vorrangig behandelt.

Weiter können Mitglieder des Lohnunternehmerverbandes das Zertifikat Pflanzenschutz – Verband Lohnunternehmer Schweiz erwerben, welches neu ebenfalls als Fachbewilligung Landwirtschaft anerkannt wird.

Voraussichtlich wird auch das BBZN Hohenrain (LU) im Herbst 2025 einen Kurs zum Erlangen einer Fachbewilligung nach «altem Recht» anbieten.

  • Sind Sie daran interessiert bis Ende 2025 noch eine Fachbewilligung Pflanzenschutz in der Landwirtschaft nach alten Regelungen abzuschliessen?
    Dann melden Sie Ihr Interesse unter folgendem Link an. Sobald genauere Details zum Kurs vorhanden sind, werden Sie informiert.

Für die Fachbewilligung in anderen Bereichen sind folgende Anbieter zuständig:


Kontakt

Shakira Fataar
BBZN Hohenrain
041 228 30 38
079 655 56 31
E-Mail

jeweils von Montag bis Mittwoch erreichbar