Grundsätzlich besuchen die Lernenden ein sogenanntes Basisjahr (IBA B). In diesem ersten IBA – Jahr besuchen die Lernenden 5 Tage den Unterricht in verschiedenen Fächern mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache (DAZ). Zeigen die Lernenden im Laufe dieses Jahres gute schulische Leistungen, einen sichtbaren Lernzuwachs und gute Schlüsselkompetenzen können die Lernenden für ein sogenanntes Aufbaujahr (IBA A) eingeteilt werden. Im zweiten Schuljahr besuchen die Lernenden an drei Tagen den Unterricht und absolvieren an 2 Tagen ein Praktikum. Sofern notwendig und zielführend im Hinblick auf eine Ausbildung, kann ein drittes Schuljahr am ZBA absolviert werden (im Fokus Praxis oder im Fokus Unterricht).
Die Lernenden haben im ersten Jahr am ZBA zwischen 30 und 34 Unterrichtslektionen pro Woche. Das sind durchschnittlich 6 Lektionen pro Tag. Darüber hinaus müssen sie Hausaufgaben erledigen, wobei ca. eine Stunde für Hausaufgaben pro Tag veranschlagt wird. Im zweiten Jahr muss an zwei Tagen pro Woche ein Praktikum besucht werden und an den drei Unterrichtstagen haben die Lernenden ca. 24 Lektionen, was durchschnittlich 8 Lektionen am Tag sind.
Folgende Fächer werden im IBA unterrichtet: Deutsch als Zweitsprache (DAZ) , Mathematik, Informatik, Gesellschaftskunde, Persönlichkeit-Lernstrategie-Berufswelt, Sport, Arbeit und Haushalt sowie Technisches Gestalten.
Neben der fachlichen Unterstützung im Unterricht ist für jede Lernende/jeden Lernenden am ZBA eine fallführende Klassenlehrperson verantwortlich. Die Klassenlehrperson begleitet die Lernenden im Rahmen von Coachinggesprächen. Das Coaching findet einzeln oder in Gruppen statt. Die Lernenden werden beim Lernen und in der Berufswahl unterstützt. Im Coaching können bei Bedarf auch persönliche Themen angesprochen werden. Die Klassenlehrperson bespricht mit den Lernenden, wer für diese Themen zuständig ist und an wen sie sich wenden können. Am ZBA intern stehen dafür Sozialberatungspersonen zur Verfügung. Die Klassenlehrpersonen sind während dem Schuljahr im Austausch mit den zuständigen Sozialarbeitenden der Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen bzw. mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden.
Die Lernenden am ZBA sollen sich gut weiterentwickeln können und dabei ihrer Persönlichkeit gerecht werden. Allerdings gibt es am ZBA Regeln, die eingehalten werden müssen. Falls sich ein/e Lernende/r nicht sicher ist, was sie/er am ZBA machen darf und was nicht, kann sie/er sich jederzeit bei der fallführenden Klassenlehrperson erkundigen.