Voraussetzungen
Dieser Bildungsweg steht für alle offen, die über einen genehmigten Lehrvertrag verfügen und das Aufnahmeverfahren bestehen. Wenn in Ihrem Lehrvertrag «Berufsmaturität» angekreuzt ist, gilt dies nicht als Anmeldung. Dies ist lediglich ein vertragliches Einverständnis zwischen den Lehrvertragsparteien, die Zeit für den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts zur Verfügung zu stellen.
Aufnahmeverfahren
Sie absolvieren das Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton. Falls der Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern liegt, so gelten die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons. Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern bestehen folgende Möglichkeiten:
Prüfungsfreie Zulassung
Erfolgt der Übertritt in die Berufsmaturität direkt nach der Sekundarschule oder nach dem Gymnasium im 9. Schuljahr (3. Langzeitgymnasium), ist bei guten schulischen Leistungen eine prüfungsfreie Aufnahme möglich. Die Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler des Kantons Luzern finden Sie unter Aufnahmebedingungen Berufsmaturität. Damit eine prüfungsfreie Zulassung möglich ist, müssen die Fächer Französisch und Englisch in der 3. Sekundarklasse besucht werden. Die prüfungsfreie Aufnahme berechtigt zum Start der Berufsmaturität im selben oder darauffolgenden Kalenderjahr.
Absolvieren der Aufnahmeprüfung
Wer die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, legt die Aufnahmeprüfung ab. Sie erhalten nach der Anmeldung automatisch das Aufgebot zur Anmeldeprüfung, wenn die prüfungsfreie Aufnahme nicht möglich ist. Jugendliche, die aus einer Privatschule in die Berufsmaturität eintreten möchten, absolvieren die Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst muss weiter ein gestalterisches Aufnahmeverfahren bestanden werden. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung
Anmeldung
Anmeldeschluss: 15 Februar
Füllen Sie das Anmeldeformular für die Berufsmaturität während der Lehre aus und senden Sie es direkt an die entsprechende Berufsmaturitätsschule (gem. Kontaktangaben auf dem Anmeldeformular). Wenn Sie Ihren Lehrvertrag erst nach dem 15. Februar unterzeichnet haben, besteht in der Regel weiterhin die Möglichkeit in die Berufsmaturität aufgenommen zu werden. Melden Sie sich so rasch als möglich bei der Berufsmaturitätsschule an.
Interessierte mit Wohnsitz ausserhalb des Kanton Luzern
Sie sind nicht im Kanton Luzern wohnhaft? Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren für Lernende mit ausserkantonalem Wohnsitz finden Sie
hier.