Vorbereitung für BM nach der Lehre (BM ll)
Der Eintritt in die Berufsmaturität (BM) setzt eine bestandene BM-Aufnahmeprüfung in folgenden Fächern voraus: Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch. Alle Kandidat*innen können sich auf die BM-Aufnahmeprüfung vorbereiten. Hier erfahren Sie mehr über den Vorbereitungskurs:
Vorbereitungskurs (BM ll) für BM-Aufnahmeprüfung 2025
Allgemeine Informationen
Detaillierte Informationen betreffend Aufnahmeprüfung, Prüfungsfächern, Gewichtung und Hilfsmittel finden Sie auf der Seite der Berufs- und Fachmatura.
Anträge zur prüfungsfreien Aufnahme in die BM I stellen Sie bitte dem Wohn- respektive dem Schulkanton.
Wir anerkennen die bestandenen Aufnahmeverfahren anderer Kantone.
Prüfungsfreie Anträge der BM I werden innerhalb von 10 Tagen beantwortet.
Der Anmeldeschluss des Aufnahmeverfahrens (inkl. prüfungsfreie Gesuche) ist gleich wie bei der Aufnahmeprüfung.
Schulkosten
(Schulgeldverordnung SRL 544)
Der Wohnsitzkanton der Schülerin bzw. des Schülers leistet das Schulgeld. Dafür wird als Grundlage die Schulgeldvereinbarung angewendet.
Wohnsitzkanton bei noch nicht mündigen Lernenden: Es gilt jener der Eltern.
Wohnsitzkanton bei mündigen Lernenden: In der Regel ist jener Kanton zahlungspflichtig, in dem der/die Lernende zuletzt während mindestens 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt hat und – ohne in Ausbildung zu sein – finanziell unabhängig gewesen ist.
Ausserkantonale Lernende der BM II
Bitte beachten Sie, dass ausserkantonale Lernende der BM II eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons benötigen. Spricht der Wohnkanton die Kostengutsprache aus, ist diese vor Ausbildungsbeginn dem BM-Sekretariat zu senden. Spricht der Wohnkanton keine oder nur zum Teil eine Kostengutsprache aus, ist der Betrag von den Lernenden nach Erhalt zu bezahlen.